BR-Wahlen 2010 - Welche Vorteile hätte es generell, wenn in beiden Betrieben jeweils ein BR existieren würde?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
zum Hintergrund meiner Frage:
Wir sind zwei Betriebe, die Räumlich ca. 30 KM voneinander getrennt sind. Produziert wird in beiden Betrieben das Gleiche. Der eine Betrieb ist eine GmbH, der andere eine AG, da dort Minderheitenbeteiligungen existieren. Für beide Betriebe gibt es einen gemeinsamen 11´er BR seit 2006. Beide Betriebe haben eine Personalleitung und eine Geschäftsleitung. Dazu gibt es ein Schreiben aus 2006, dass man durch einen gemeinsamen Verwaltungsapperat geführt wird nach § 1 Abs. 2 BetrVG. Sämtliche Vereinbahrungen, die durch den BR mit dem AG getroffen wurden, gelten für beide Betriebe. Das Gleiche gilt mit dem Haustarifvertrag, der bei uns existiert. Im nächsten Jahr sind BR Wahlen. Nun gibt es eine Hand voll Kollegen in dem AG Betrieb, die einen eigenen BR gründen bzw. wählen wollen. Rechtlich gesehen spräche nichts dagegen. Nur an wen will sich dieser BR dann wenden, wenn es im AG Betrieb keine Geschäftsleitung und Personalabteilung gibt? Die sitzen alle im GmbH Betrieb. Auch die Produktionsplanung und der Verkauf der Produkte erfolgt im GmbH Betrieb. Seit 2006 gibt es ebenfalls einen Tarifvertrag mit der zuständigen GEW, in dem mit der damaligen Geschäftsleitung festgelegt wurde, dass nur ein BR zu wählen ist. Jetzt ist einer der Fünfen, der in der GEW ist, zum GEW-Sekretär gerannt und verlangt, dass dieser Tarifvertrag von seiten der GEW gekündigt wird, damit ein zweiter BR gewählt werden kann im AG Betrieb. Wenn nicht, würde er und einige ander Kollegen aus der GEW austreten. Ich sehe das persönlich als Erpressung an.
Nun meine Fragen: Welche Vorteile hätte dies für die Kolleginnen und Kollegen im AG Betrieb? Welche Vorteile hätte es generell, wenn in beiden Betieben jeweils ein BR existieren würde? Welche Nachteile könnten aber daraus entstehen? Wäre es nicht besser, erst mal alle Kolleginnen und Kollegen in beiden Betrieben nach ihrer Meinung zu Fragen, ob es nur einen BR geben soll oder in jedem Betrieb ein BR für sich?
Ich würde mich über reichliche Antworten und eine rege Diskussion freuen. Schönes Wochenende.
MfG
Rapper
Community-Antworten (1)
11.09.2009 um 18:52 Uhr
Meiner Meinung nach, ist mit den von Dir geschilderten Daten:
a.: gleicher "arbeitstechnischer Zweck"
b.: "einheitlicher Leitungsapparat" insbesondere in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten.
grundsätzlich ein gemeinsamer Betrieb anzunehmen und damit ein gemeinsamer BR zu wählen. (Begründung: Fitting 23. Auflage §1 Randnummer 61 "der BR muss dort errichtet werden wo die Entscheidungen des ArbG fallen" sowie Randnummer 63 folgende, Seiten 80 bis 82)
Ich sehe hier keine Entscheidungsfreiheit weder der Gewerkschaft noch des BR noch der Mitarbeiter.
Noli
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