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Betriebliches Eingliederungsmanagement - worauf muss ich als Ansprechpartner im Betriebsrat und Mitglied des Integrationsteams jetzt besonders achten?

B
BRB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen!

In unserem Betrieb ist eine Frau mit Behinderung im Büro angestellt, die seit längerer Zeit immer wieder krank ist, und zwar meist auf Grund ihrer Behinderung. Unser Arbeitgeber möchte nun auf Grund dessen und weil sie ja bei uns stürzen könnte etc. eine BEM durchführen. Sie hat, ohne sich mit dem Betriebsrat in Verbindung zu setzten, zugestimmt. Nun meine Frage: Im Internet finde ich immer wieder Beschreibungen des BEM und Vorteile allerdings sind immer nur Vorteile für den Arbeitgeber angeführt. Welche Vorteile hat ein BEM für den Mitarbeiter und worauf muss ich als Ansprechpartner im Betriebsrat und Mitglied des Integrationsteams jetzt besonders achten?? Danke schonmal für Eure Hilfe!!! BRB

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Community-Antworten (1)

P
peters

06.11.2007 um 22:40 Uhr

Ich finde da keineswegs nur Vorteile für den Arbeitgeber.

Dein Arbeitgeber hat meines Erachtens schon mal seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht. Er hat auf eigene Faust mit der Kollegin eine Vereinbarung getroffen.

Nach SGB IX §84 muss er mit dem BR, der SchwbV und dem Integrationsamt eine Lösung suchen. Und natürlich mit dem Betroffenen. Er darf euch nicht einfach übergehen.

Warst du auch schon auf www.integrationsaemter.de ??

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