W.A.F. LogoSeminare

Überstunden Betriebsratsarbeit

L
lussil
Nov 2016 bearbeitet

Danke Gironimo.

Natürlich

fühle mich in meiner beruflichen Entwicklung beschnitten<

Ich habe nie die Möglichkeit, einen "höheren" Posten zu bekommen, trotz meiner Dienstjahre, da ich als BR eben viel BR Arbeit mache. Ich finde das es eine Benachteiligung meiner Person ist und man die BR Arbeit als Grund für eine berufliche Weiterentwicklung vorschiebt. Man kann ja hier nicht von Gleichbehandlung der Mitarbeiter sprechen, auch wenn ich nur TZ bin. Dann hab ich ja nie die Möglichkeit mich beruflich zu verbessern ...

1.09203

Community-Antworten (3)

R
rechtbekommen

19.10.2012 um 19:43 Uhr

Das stimmt NICHT!!! Denn man darf und sollte sich einfach auf entsprechende Stellenausschreibungen bewerben. Das darf man. Der AG darf dann diese Bewerbung nicht uebergehen, also unbeachtet lassen. Er darf es auch nicht vom Verzicht auf die Freistellung abhaengig machen. Notfalls gibt man sie einfach kurz zurueck um Duskussionen zu vetmeiden. Wenn man dann eine andere Stelle bekommt, geht man ggf aus dieser wieder in die Freistellung. Also es geht alles wenn man will und sich bewegt.

R
rechtbekommen

19.10.2012 um 19:44 Uhr

Also, einfach § 78 BetrVG

G
gironimo

20.10.2012 um 12:00 Uhr

Manchmal kann man sein Recht nur auf dem Rechtsweg erreichen. Da kommt es dann auf gute Argumente und eventuelle belegbare Ereignisse an. Ich kenne einen derartigen Rechtsstreit aus früheren Jahren.

Aber es stimmt auch, was >rechtbekommen< schreibt. Um dem AG vorhalten zu können man werde benachteiligt, muss man sich in der Tat wie jeder andere AN im Betrieb auf eventuelle Ausschreibungen bewerben und auch darauf achten, dass man bei betrieblichen (Fort-)bildungsmaßnahmen mit berücksichtigt wird. Sonst kann sich der AG leicht herausreden.

Ihre Antwort