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Vertrauensarbeitszeit

C
columbus
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns haben einige Mitarbeiter "Vertrauensarbeitszeit" d.h. sie müssen keine Stechuhr bedienen, ihre Arbeitszeit wird nirgends dokumentiert. Das es ausnahmlos Mitarbeiter des mittleren Managements sind, arbeiten sie tgl. 10 Stunden und mehr.

Was kann man als BR für diese Mitarbeiter tun? Uns wurde gesagt, in diesen Fällen hätte der BR kein Recht

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Community-Antworten (8)

W
Watschenbaum

19.10.2012 um 18:05 Uhr

ich würde erstmal die Rechtsgrundlage(n) nachfragen, auf die man diese Aussage stützen will

B
blackjack

19.10.2012 um 18:11 Uhr

BAG, Beschluß vom 6. 5. 2003 - 1 ABR 13/02

LAG Köln: Beschluss vom 06.09.2010 - 5 TaBV 14/10

R
rechtbekommen

19.10.2012 um 18:47 Uhr

Der BR hat klar seine Rechte. Weiter der AG MUSS Zeiten > 10 Std belegen. Auch das ArbZG gilt vollumfaenglich. Warum habt ihr aks BR der Vertrauensarbeitszeit ueberhaupt zugedtimmt? Habt ihr keine BV dazu?

N
Nubbel

19.10.2012 um 18:51 Uhr

arbzg §16 abs 2

G
gironimo

20.10.2012 um 12:09 Uhr

wer eine Stechuhr zu nutzen hat oder wer nicht, unterliegt ja auch der Mitbestimmung. Da ja der BR ein Überwachungspflicht hat, kann er auch verlangen, dass gestochen wird (oder auf andere Weise die Zeiten erfasst werden). Der BR braucht sich dabei nicht nur mit den Aufzeichnungspflichten aus dem ArbZG zufrieden geben.

Da er auch die Einhaltung tariflicher Arbeitszeiten, betrieblicher Arbeitszeiten und Mehrarbeit überprüfen können muss, kann er auch eine Aufzeichnung aller relevanter Zeiten verlangen.

L
Lotte

20.10.2012 um 12:15 Uhr

Hallo columbus, Ihr könntet auch Verhandlungen über eine BV zum Thema Vertrauensarbeitszeit verlangen. Sollte der AG Eure Mitbestimmung anzweifeln, könnt Ihr darüber ein Beschlussverfahren erwirken. Der Richter wird dann entscheiden, ob Ihr in der MB seid.

Sollte der AG Eure MB doch anerkennen und mit Euch verhandeln, könnt Ihr bei Nichteinigung eine Einigungsstelle bilden (siehe § 76 BetrVG). LG Lotte

C
columbus

23.11.2012 um 22:21 Uhr

danke für eure zahlreichen guten Antworten. Wir haben eine BV zur Kernarbeitszeit.

Die AN, die bis jetzt Vertrauensarbeitszeit haben, hatten bei ihrer Einstellung dem zu gestimmt. Das fatale daran ist, daß sie sich privlegiert fühlen, daß sie nicht stechen müssen.

.Aber jetzt kommt es noch schlimmer Viele der AN, die \\\"stechen\\\" haben massenweise Überstunden. Rekord sind über 70, die bis Jahresende abgebaut werden sollten. jetzt kam die GL auf die Idee, daß alle Vertrauensarbeitszeit bekommen, keiner mehr stechen muß, keine Belege über Überstunden existieren und so auch keine abgebaut werden müssen.

K
Kölner

23.11.2012 um 22:25 Uhr

@columbus Wenn Du das eingestellte Urteil aufmerksam liest, dann wird Dir klar werden, dass die AN dennoch ihre Rechte haben können und der BR seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG i.V. mit § 16 Abs. 2 ArbZG

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