Erstellt am 19.10.2012 um 16:05 Uhr von Watschenbaum
ich würde erstmal die Rechtsgrundlage(n) nachfragen, auf die man diese Aussage stützen will
Erstellt am 19.10.2012 um 16:11 Uhr von blackjack
BAG, Beschluß vom 6. 5. 2003 - 1 ABR 13/02
LAG Köln: Beschluss vom 06.09.2010 - 5 TaBV 14/10
Erstellt am 19.10.2012 um 16:47 Uhr von rechtbekommen
Der BR hat klar seine Rechte. Weiter der AG MUSS Zeiten > 10 Std belegen. Auch das ArbZG gilt vollumfaenglich. Warum habt ihr aks BR der Vertrauensarbeitszeit ueberhaupt zugedtimmt? Habt ihr keine BV dazu?
Erstellt am 19.10.2012 um 16:51 Uhr von Nubbel
Erstellt am 20.10.2012 um 10:09 Uhr von gironimo
wer eine Stechuhr zu nutzen hat oder wer nicht, unterliegt ja auch der Mitbestimmung. Da ja der BR ein Überwachungspflicht hat, kann er auch verlangen, dass gestochen wird (oder auf andere Weise die Zeiten erfasst werden). Der BR braucht sich dabei nicht nur mit den Aufzeichnungspflichten aus dem ArbZG zufrieden geben.
Da er auch die Einhaltung tariflicher Arbeitszeiten, betrieblicher Arbeitszeiten und Mehrarbeit überprüfen können muss, kann er auch eine Aufzeichnung aller relevanter Zeiten verlangen.
Erstellt am 20.10.2012 um 10:15 Uhr von Lotte
Hallo columbus,
Ihr könntet auch Verhandlungen über eine BV zum Thema Vertrauensarbeitszeit verlangen.
Sollte der AG Eure Mitbestimmung anzweifeln, könnt Ihr darüber ein Beschlussverfahren erwirken. Der Richter wird dann entscheiden, ob Ihr in der MB seid.
Sollte der AG Eure MB doch anerkennen und mit Euch verhandeln, könnt Ihr bei Nichteinigung eine Einigungsstelle bilden (siehe § 76 BetrVG).
LG Lotte
Erstellt am 23.11.2012 um 21:21 Uhr von columbus
danke für eure zahlreichen guten Antworten.
Wir haben eine BV zur Kernarbeitszeit.
Die AN, die bis jetzt Vertrauensarbeitszeit haben, hatten bei ihrer Einstellung dem zu gestimmt. Das fatale daran ist, daß sie sich privlegiert fühlen, daß sie nicht stechen müssen.
.Aber jetzt kommt es noch schlimmer
Viele der AN, die "stechen" haben massenweise Überstunden. Rekord sind über 70,
die bis Jahresende abgebaut werden sollten.
jetzt kam die GL auf die Idee, daß alle Vertrauensarbeitszeit bekommen, keiner mehr stechen muß, keine Belege über Überstunden existieren und so auch keine abgebaut werden müssen.
Erstellt am 23.11.2012 um 21:25 Uhr von Kölner
@columbus
Wenn Du das eingestellte Urteil aufmerksam liest, dann wird Dir klar werden, dass die AN dennoch ihre Rechte haben können und der BR seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG i.V. mit § 16 Abs. 2 ArbZG