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Angesetzte Samstagsarbeit

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BMG1974
Mai 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserer BV steht: Die in den Feiertagswochen entstehenden Fehlstunden eines Arbeitstages müssen Samstags vor oder nachgearbeitet werden. Je nach Auftragslage entscheidet die Lagerleitung darüber, ob und an welchen Samstagen gearbeitet werden muß. Aushang für MA: 21.05 Himmelfahrt, 28.05 Pfingsten und 11.06 nach Pfingsten

Nun hat ein Kollege ab dem 07.06. Urlaub und verweigert sich am 28.05 die Stunden vorzuarbeiten, weil Gesetzlicher Feiertag am 06.06 und die Samstagsarbeit am 28.05 ist Mehrarbeit. Unser AG meint er muss am 28.05 erscheinen und wir sehen das anders! Wir sind Großhändler im Lebenmittelbereich

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Community-Antworten (10)

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rtjum

16.05.2022 um 17:02 Uhr

komische BV, sorry aber wieso müssen Feiertag nachgearbeitet werden?

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Relfe

16.05.2022 um 17:18 Uhr

wieso sollten Fehlstunden an gesetzlichen Feiertagen entstehen? Wenn das genau der Wortlaut ist, dann muss nichts vor oder nachgearbeitet werden, weil an Feiertagen keine "Fehlstunden" entstehen auf dem Arbeitszeitkonto.

ohne den genauen Wortlaut werden wir Dir dazu nichts sagen können, aber es gibt genau zwei Möglichkeiten:

  1. die BV ist inhaltlicher "Unsinn", dann wäre sie nicht umsetzbar oder anfechtbar
  2. die BV ist gültig und rechtlich in Ordnung, dann muss der MA den 28.05. arbeiten (soweit das mit dem BR abgestimmt wurde, setze ich mal voraus)

unabhängig davon, würde ich als BR diese BV kündigen, zum Wohle der MA

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BMG1974

16.05.2022 um 17:38 Uhr

Die BV entstand 2002 mit der Begründung: mit den Wegfall eines Wochenarbeitstages aufgrund eines Feiertags innerhalb der verbleibenden regulären Arbeitswoche auszugleichen, werden 6 Samstage im Jahr zur Pflichtarbeit in diesem Zeitraum. So stimmte der BR der BV zu, da war ich noch kein BR. Immer haben die MA einfach die Stunden an den Samstagen( Vor oder Nach Feiertagen) geleistet und jetzt wird zum erstenmal nachgefragt warum und ob es so OK ist?

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Relfe

16.05.2022 um 17:52 Uhr

@BMG1974 das beantwortet aber nicht die wichtigste Frage: wieso muss der Feiertag nachgearbeitet werden (siehe rtjum) bzw. wieso sollten Fehlstunden entstehen? An Feiertagen entstehen keine Fehlstunden, daher müssen diese auch nicht nachgearbeitet werden. Somit sind die 6 Samstage Überstunden oder Mehrstunden (je nachdem) und sind zusätzlich zu vergüten. Und diese Samstage sind vom BR zu genehmigen, unabhängig von der BV.

Es mag ja sein, dass die Arbeit die an Feiertagen nicht geleistet wird, aus betrieblichen Gründen nachgeholt werden muss und deshalb die Samstage notwendig sind. Das kann man sicher auch rechtkonform in einer BV regeln, aber das wäre etwas anders als dass was Du beschreibst. Fehlstunden oder "Feiertage nacharbeiten" deutet darauf hin, dass der AN etwas "schuldig gebleiben ist" und diese Nacharbeit nicht extra vergütet bekommt, sondern quasi den Feiertag nicht bezahlt bekommt wie gesetzlich vorgeschrieben.

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enigmathika

16.05.2022 um 18:04 Uhr

"Die BV entstand 2002 mit der Begründung: mit den Wegfall eines Wochenarbeitstages aufgrund eines Feiertags innerhalb der verbleibenden regulären Arbeitswoche auszugleichen, werden 6 Samstage im Jahr zur Pflichtarbeit in diesem Zeitraum."

Das ist der Hammer! Ich kann verstehen, dass der Arbeitgeber die Arbeit trotz Feiertag erledigt haben will, aber die zusätzlichen Samstage sind dann Mehrarbeit. Durch einen gesetzlichen Feiertag entsteht keine Fehlzeit. Da hat sich Euer alter BR aber ordentlich über den Tisch ziehen lassen.

Tipp:

  1. BV von einem Anwalt überprüfen lassen. Wenn sie nichtig ist, wird der Arbeitgeber mindestens für das letzte halbe Jahr Nachzahlungen leisten oder Mehrarbeit/Überstunden gutschreiben müssen.

  2. BV kündigen für den unwahrscheinlichen Fall, dass sie nicht ungültig ist.

Gruß Enigmathika

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BMG1974

16.05.2022 um 18:05 Uhr

Doch die Samstagsstunden werden als Mehrarbeit vergütet auf dem Stundenkonto der MA. Bis 31.10 des vorjahres muss der AG diese Samstage beantragen im Voraus beim BR. Die Frage ist ob die MA die Stunden leisten Müssen und diese in ihre Jahresplanung bezw. Urlaubsplanung berücksichtigen müssen.

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BMG1974

16.05.2022 um 18:16 Uhr

Da haben wohl evtl. schlafen Hunde geweckt!

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celestro

16.05.2022 um 18:24 Uhr

"Wenn sie nichtig ist, wird der Arbeitgeber mindestens für das letzte halbe Jahr Nachzahlungen leisten oder Mehrarbeit/Überstunden gutschreiben müssen."

Je nach TV auch deutlich weniger lange. Aber das zusätzlich vergütet wird, wurde ja schon bestätigt.

"Die Frage ist ob die MA die Stunden leisten Müssen und diese in ihre Jahresplanung bezw. Urlaubsplanung berücksichtigen müssen."

Wenn die BV vernünftig gemacht wurde .... mMn ja.

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Relfe

16.05.2022 um 18:34 Uhr

@BMG1974 das klingt ja jetzt ganz anders als im Eingangsthread: ihr habt eine BV die regelt, dass die Arbeit nachgeholt wird. Die Samstage werden als Mehrarbeit vergütet. Der AG beantragt frühzeitig beim BR und dieser hat offentsichtlich genehmigt. Aus den jetzigen konkreteren Beschreibungen entnehme ich: die BV dient der frühzeitigen und geregelten Planung der zusätzlichen Samstage, die ordnungsgemäß beantragt und bezahlt werden. Dieses sind natürlich zu berücksichtigen. Inwieweit ist der Samstag 28.05. zu berücksichtigen, wenn der Urlaub am 07.06. anfängt? gar nicht, da liegt eine komplette Arbeitswoche dazwischen, das hat doch keinen direkten Zusammenhang. und der 06.06. ist auch kein Urlaub sondern "nur" Feiertag und wird somit von der BV erfasst. Dann ist der MA grundsätzlich auch verpflichtet den Samstag zu arbeiten, es sei denn, er hat gewichtige Gründe das abzulehnen z.B. sein AV schließt Überstunden/Mehrarbeit ausdrücklich aus. Keine Lust ist kein Grund!

B
BMG1974

17.05.2022 um 08:50 Uhr

Danke für die zahlreichen Antworten und Meinungen. Der letzte Beitrag von Relfe trifft in unserem Falle wohl zu, trotzdem wundere ich mich das unsere PA auf unserer Anregung warum es so ist, nicht auch auf diese Antwort kommt und uns das genau so einfach und simppel erklären kann. Nochmal Danke und bis zum nächsten mal, mfg

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