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Vorteile für BRM

H
Harvey
Nov 2016 bearbeitet

Was ähnliches wie lussil beschäftigt mich auch gerade, nur eben anderst herum:-)

Ich habe heute erfahren das mindestens zwei meiner BR KollegenInnen (darunter ist auch unsere/er BRV) mit Ihrem Abteilungsleiter vereinbart haben das sie, wenn sie mit ihrer BR Arbeit nicht während ihrer normalen Arbeitszeit fertig werden, weil sie lieber ihre Arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen, ihre BR Arbeit abends, bzw am WE zuhause machen, diese dann auch vergütet bekommen. Auch ich, wie vermutlich viele andere hier im Forum machen das sicherlich auch ab und zu mal wenn die Luft brennt. Aber ich würde nie auf die Idee kommen mir das als Arbeitszeit bezahlen zu lassen - ergibt sich für mich aus dem BetrVG das BR Arbeit während der Arbeitszeit zu erledigen ist. Außerdem sehe ich hier lt. BetrVG einen Vorteil für die BRM die ja nach meinem Verständnis nicht zulässig ist.

Mich (und auch Teile der Belegschaft, denen das bekannt ist) ärgert das erstmal, da ein BRM die Zeit in Freizeit abgegolten bekommt und - das ist jetzt kein Witz - dadurch bis zu drei Monaten am Stück im Urlaub ist und das andere BRM dadurch einen höheren Lohn erzielt , gleichzeitig wollen sie aber in jedem Amt BR, GBR, WA etc. die erste Geige spielen.

Was habt ihr dazu für eine Meinung?

Grüße

1.56008

Community-Antworten (8)

L
Lotte

19.10.2012 um 00:16 Uhr

harvey, habt Ihr Ihnen Eure Bedenken schon mal mitgeteilt?

H
Harvey

19.10.2012 um 00:44 Uhr

Hallo Lotte,

Nein, ich (wir) haben unsere Bedenken NOCH nicht mitgeteilt! Ich möchte dies aber UNBEDINGT auf der nächsten BRS und wenn das nicht helfen sollte auch auf der nächsten BV ansprechen. Wollte mich aber auch erst hier im Forum vergewissern das ich da nicht in ein Fettnäpfchen trete.

Grüße

V
Valdi

19.10.2012 um 01:51 Uhr

Wenn ein BRler aus Betriebsbedingten Gruenden seine BR -Arbeit nicht in sener regulaeren Arbeitszeit schafft, ist diese ihm 1:1 in Freizeit abzugelten. Da gibt es Fristen usw. erst dann darf er es bezahlt kriegen. Verstehe die, nach meiner Meinung, Neid Diskussion nicht. Ich selbst arbeite Teilzeit, der AG versucht mir den Freizeitausgleich so gut es geht zu geben. Es ist nicht einfach, aber es als Vorteilsnahme zu deklarieren, das ist zu einfach. Sprecht die Kollegen an, darauf haben sie ein Anrecht. Denn wenn die Belegschaft schon darueber spricht wird es Zeit zur offenen Aussprache. Nachtrag: Amtsmissbrauch ist eine Anklage und muss geklaert werden!

G
gironimo

19.10.2012 um 11:19 Uhr

Merkwürdig finde ich es schon. Da ist so viel Arbeit, dass die BR-Arbeit zu Hause gemacht wird - und dann stört es niemanden, dass die Kollegen drei Monate am Stück nicht da sind ????

Ihr müsst diesen Punkt offen ansprechen; bei diesen Ausmaßen kann ich verstehen, dass bei Kollegen, die das bemerken, Unbehagen laut wird.

Aber: Wer wo die erste Geige spielt ist eine Frage der Mehrheitsverhältnisse im BR.

K
Kulum

19.10.2012 um 11:43 Uhr

Also ich würde Valdi widersprechen. Wenn an einem 8h Arbeitstag BR-Arbeit für 8h anliegt, kann das BRM eben nicht eine Vereinbarung haben ich gehe 4h an den Arbeitsplatz, mache noch 4h in der Firma BR-Arbeit und nehme mir mal eben 4h BR-Arbeit mit nach hause und mache dann frei. Das wäre definitiv Vorteilsannahme. Bis auf Ausnahmen kann ich mir nicht vorstellen, dass mehr BR-Arbeit an einem Tag absolut notwendig ist. Wer lieber an seinen Arbeitsplatz geht, als BR-Arbeit zu machen bzw die BR-Arbeit lieber zu hause macht, macht die dann eben extrem Kostengünstig für den AG. Einen Vorteil rausschlagen und schön lange in Urlaub fahren oder das eigene Gehalt n bissl aufpolieren geht mal gar nicht. Ausserhalb der normalen Arbeitszeit können eigentlich sowieso nur alle möglichen Sitzungen anliegen (vorzugsweise im Schichtbetrieb), Teilnahme an irgendwelchen Mitarbeitergesprächen (BEM etc.) also Sachen, die ein einzelnes BRM nicht steuern kann.

Das ganze ist IMHO auch alles andere als eine Neid Debatte. gironimo hat es mit seinem ersten Satz schon trefflich auf den Punkt gebracht. So furchtbar dringend kann die BR-Arbeit nicht sein, wenn es kein Problem ist mal für drei Monate nicht im Unternehmen zu sein. Something is rotten in the state of Denmark

R
rechtbekommen

19.10.2012 um 11:50 Uhr

Es gibt ja die schon sehr alte BAG Entscheidung, dass der AG die arbeitsvertragliche Arbeit entsprechen reduzieren MUSS. Hier vereinbart der BRV ja indirekt mit dem AG Mehrarbeit unter Umgehung der MB. Klar ist das Ganze auch Vorteilsnahme, also STRAFBAR. Er begeht sich hier also in den Bereich des Strafrechtes. Dieses auch, weil er in Absprache mit dem AG auch den § 37(3) Freizeitausgleich bewusst/ vorsaetzlich umgeht. Sich also einen finanziellen Vorteil verschafft.

R
rkoch

19.10.2012 um 12:18 Uhr

Mal zur Erinnerung bei der Diskussion... Die Kollegen haben NICHT zu viel BR-Arbeit! Sie wollen, Zitat, "weil sie lieber ihre Arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen, ihre BR Arbeit abends, bzw am WE zuhause machen,"

Sprich: Sie arbeiten lieber ganz normal anstatt ihre BR-Arbeit zu machen und machen dann nach Feierabend das was DA anfällt als "Mehrarbeit". Von "zu viel BR-Arbeit" kann ich da erstmal nix lesen. Insofern brauchen wir DARÜBER hier IMHO nicht zu diskutieren....

Dass das so wie beschrieben unzulässig ist und die Auszahlung der Zeit nach §37 nur in einem Ausnahmefall zulässig ist, wurde schon gesagt.

Aber ganz ehrlich: Außer

  • das Thema auf der Betriebsversammlung zwischen Belegschaft und BR zu diskutieren
  • das Problem bei der nächsten Wahl aus der Welt zu schaffen
  • die BRM wegen Vorteilnahme bzw. grober Pflichtverstöße (ja, auch das machen von BR-Arbeit außerhalb der AZ ist ein solcher, wenn es beharrlich gemacht wird) aus dem BR entfernen zu lassen fällt mir spontan auch nix ein.
H
Harvey

19.10.2012 um 14:17 Uhr

Danke euch allen. Meine Anfrage wurde so beantwortet wie ich vermutet hatte. Trotzdem nur noch so zu Info.

BRM 1 (20 Stunden Woche) kommt während der Arbeitszeit lieber den arbeitsvertraglichen Pflichten nach und macht BR Arbeit dann am Abend oder am WE - gibt extra Stunden, wohl auch noch mit zuschlägen. :-)

BRM 2 (10 Stunden Woche) ist BRV im GBR in einem und anderen Ausschuss wird mit nichts fertig, macht alles halb und möchte nun auch noch in den KBR. Gibt ja dann noch mehr Stunden die man durch Frei wieder abfeiern kann. Daher auch Urlaublängen von bis zu 3 Monaten am Stück ... Wie das sein kann? Naja Vetterleswirtschaft gibts auch in dem einen und anderen BR Gremium. Kann er wegen mir alles gerne machen, nur dann in Zukunft ohne Bezahlung bzw. Stunden Gutschrift. Bin dann mal gespannt wie lange er dann noch das fleißige BRM ist.

Grüße

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