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BRM soll strafversetzt werden

R
Rakshazar
Okt 2020 bearbeitet

Hallo

Wir haben ein großes Problem bei uns, und zwar soll ein BRM strafversetzt werden.

Zum Sachverhalt: Besagtes BRM ist vor kurzem mit seinem Vorgesetzten Meister aneinander geraten. Es ging dabei um das leisten von Überstunden. Das BRM hat lediglich gefragt, ob der Meister den Mitarbeitern bitte nochmal erklären könnte, warum Überstunden geleistet werden müssen, wenn man von einer Abteilung MA abzieht und eben jene Abteilung dann am WE Überstunden leisten soll. Die MA würden den Sinn dahinter nicht verstehen. Außerdem müssten die Überstunden vom BR eh abgesegnet werden. Daraufhin ist der Meister sehr laut geworden, beleidigte den "Holzkopf" der die Anweisung nicht verstehen würde... Der Meister schwärzte daraufhin das BRM bei der Personalabteilung an. Diese schickte dem BRM eine Abmahnung "wegen Amtsmissbrauchs" Klärende Gespräche brachten nichts weiter. Der Meister will auch nicht mehr mit dem BRM reden, ist zu keinem Gespräch bereit. Zuerst sollte diese Abmahnung dann in eine Ermahnung geändert werden, dann blieb sie aber doch bestehen und das BRM soll jetzt in eine andere Abteilung mit einem anderen Meister strafversetzt werden. Welche Möglichkeiten haben wir, um das BRM weiter zu schützen und ihm zu helfen? Versetzung widersprechen ist klar, gibt es noch mehr? Nächste Woche soll das BRM schon in die neue Abteilung, es ist derzeit krank. Der Meister hat ihn zu Hause angerufen und es im mitgeteilt.

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

08.10.2020 um 21:23 Uhr

Wenn es eine Strafversetzung ist müsstet ihr schon widersprechen (99.2.4 BetrVG). Und ausserdem solltet ihr den kollerischen Meister nicht ungeschoren lassen. Verlangt vom AG es zu unterlassen, dass seine Führungskräfte BRs bedroht und behindert

F
Freeplay

08.10.2020 um 21:32 Uhr

Ein BRM kann nicht aufgrund seiner Tätigkeit als BR abgemahnt werden, eine Abmahnung wegen der Ausübung der BR Arbeit ist unzulässig. Insofern ist eine Abmahnung wegen "Amtsmissbrauch" nicht möglich. Lediglich könnte der AG versuchen das BRM aus dem BR ausschließen zu lassen wenn er seine Amtspflichten grob verletzen würde, das liegt hier aber nicht vor. Er hat ja nur um Erklärung gebeten und darauf hingewiesen, dass der BR Mitbestimmungspflichten bei Mehrarbeit hat.

D
DummerHund

09.10.2020 um 01:11 Uhr

Ein BRM hat keinen Vorgesetzten. Weder der AG, der Vorgesetzte noch der BRV ist hier für Vorgesetzter im Sinne der Weisungsbefugnis. Die Frage stellt sich allerdings: Ist er als BRM an die betreffende Person heran getreten, oder als AN der in der Abteilung arbeitet? Ist er als BRM aufgetreten würde ich als gesamtes Gremium, also BR, an den AG heran treten. Ich würde dem AG dann mitteilen das das einzelne BRM im vollstem Sinne des BR in seinen Aussagen tätig gewesen ist. Weiter würde ich ihn mitteilen das er doch mal erörtern soll, das wenn ein BRM im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes seinen Amt nach geht und auf offensichtliche Verfehlungen des Betriebes hin weist, man einen Amtsmissbrauch sehen kann. Wenn diese Vorgehensweise von oben her so geduldet wird muss der BR annehmen das man hier offensichtlich der BR in seiner Betriebsratsarbeit stören und behindern will. Hier erlauben wir uns dann Sie auf § 23 BetrVG hin zu weisen. Dies würden wir dann durch unseren Rechtsanwalt prüfen lassen und gegeben falls ein Verfahren einleiten lassen. Sollten in der Sache betreffend des Herr.....(BRM) und der dadurch entstandenen Kommunikation Irritationen entstanden sein bitten wir umgehend um Rückantwort. Eine Versetzung des Herrn........ stimmen wir natürlich hier nicht zu. Eine Unterweisung bzw. Schulung des Vorgesetzten Herrn .......... von ihrer Seite her iniziert setzen wir selbstverständlich voraus. Hier kann es nicht sein das wenn einem Vorgesetzen mal was nicht passt, das gleich ein MA versetzt werden soll, oder aber er mit der Person nicht einmal mehr redet. Hier muss man dann an die Führungsqualität des Vorgesetzten zweifeln und dies hinterfragen.

In Erwartung ihrer Antwort

Betriebsratsvorsitzender

S
seehas

09.10.2020 um 19:08 Uhr

Da hat Dummerhund absolut Recht, das ganze stellt eine Behinderung der BR Arbeit dar und sollte auch genauso behandelt werden.

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