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Versetzung des BR mit Lohnkürzung?

A
amsigma
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe folgende frage:

Bei meinen Betrieb, fällt ein ganzer Produktionsteil aufgrund der Nichtverlängerung des Vertrages Weg.

In diesem Produktionsteil sind 4 BR Mitglieder beschäftigt.

Diese 4 müssen lt. Gesetz ja weiterbeschäftigt werden.

Nun gibt im Betrieb aber keine " Gleichwertige" Arbeit. Die Kollegen müssten minderqualifizierte Arbeiten machen.

Was an sich ja nicht schlimm ist.

Wie verhält es sich in so einen Fall mit der Bezahlung?

Kann der AG eine Lohnkürzung anordnen, z.b. eine Änderungskündigung anstreben, oder ist das nicht zulässig?

Und kann der BR diese Tätigkeit ablehnen?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Community-Antworten (2)

K
Konrad

04.09.2008 um 18:35 Uhr

Hallo die BRs müssen weiter beschäftigt werden, entweder in einem anderen Betriebsteil bei gleicher Qualifikation, notfalls müsste der AG sogar frei kündigen! Wenn da nachweislich nicht zu machen wäre müssten die BRs im bisherigen Betriebsteil zur Not auch minder qualifizierte Tätigkeit arbeiten, aber bei gleicher Vergütung. BAG 18.10.2000 – 2 AZR 494/99 – AP KSchG 1969 § 15 Nr. 49 = NZA 2001, 321

A
amsigma

08.09.2008 um 10:28 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Nun bin ich schlauer.

Gruß AMSIGMA

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