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Pause (bezahlt) aber es soll weiter gearbeitet werden

S
Schlipper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen :-) Wir haben ein Problem mit den Pausen und Schichtzeiten bei uns im Betrieb. Es gibt eine 40 Std Woche und wir arbeiten in vielen Bereichen in drei Schichten. Lange Zeit haben wir nur 20 Minuten Pause je Schicht gemacht, was gegen das Arbeitszeitgesetz verstieß. Die Nachtschicht war entsprechend verkürzt, aber wurde voll bezahlt. Dann haben wir uns an das Arbeitszeitgesetz gehalten und eine halbe Stunde Pause gemacht, leider wurde uns in der Nachtschicht dafür eine eine halbe Stunde je Tag vom Lohn abgezogen. Dies führte zu einer ziemlich schlechten Stimmung im Betrieb und die GF hat eingesehen, das die neue Regelung nicht optimal war. Alle Vorschläge von unserem BR wurde dazu ignoriert. Jetzt hat der AG eine neue Idee. Er möchte, dass die Maschinen in den Pausen durchlaufen, diese dafür aber dann bezahlen. Also alle Schichten 8 Stunden und die 30 Minuten Pause sollen wir an unseren Maschinen verbringen und nach Möglichkeit weiter überwachen und bestücken. Unsere Mahlzeiten könnten wir dort auch einnehmen. Die meisten Kollegen haben die Pause vorher auch schon in der Nähe ihrer Anlagen gemacht und gegessen. Jetzt will der BR die neue Regelung wieder kippen, weil wir jetzt gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßen §8 Abs.3. Essen und trinken wäre am Arbeitsplatz nicht gestattet wegen den Kühlschmierstoffen und dem Ölnebel (Metallverarbeitung). Der BR behauptet wenn Sie die Regelung als Betriebsvereinbarung unterschreiben würden, dann würden Sie sich mit strafbar machen. Kann das sein? Wie regelt Ihr das in Euren Betrieben bei drei Schichten? Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und danke für´s lesen :-) Euer Schlipper

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Community-Antworten (4)

W
Watschenbaum

16.10.2012 um 22:44 Uhr

Pause ist Pause, da beißt die Maus keinen Faden ab, ist gesetzlich vorgeschrieben, der AN kann sich aufhalten, wo er will und unterliegt nicht mehr dem Direktionsrecht, ist von Arbeitsleistung komplett befreit

am Arbeitsplatz verweilen, um im Notfall eingreifen zu können, ist Arbeitsbereitschaft und keine Pause

Nichtgewährung von Pausen ist strafbar (§§ 22,23 ArbZG) strafbar macht sich immer nur der AG kein BR oder AN

selbst wenn die Gesetzeslage den AN nicht schmeckt, weil sie lieber am Arbeitsplatz "bereit" stehen, und deshalb die Zeit "durchbezahlt" bekommen, bleibt es dennoch rechtswidrig

V
Valdi

17.10.2012 um 01:14 Uhr

Auch bei uns laufen die Maschinen durch, wir haben vor 20 Jahren, Springersystem erarbeitet. dh. Ein Springer loest bei uns 3 MaschinenMA ab, fuer Pause und hilft mit im Team. Bei Umstellungen usw. Wir arbeiten auch in 3 Schichten. Von den 8 Stunden werden 30min. fuer die Pause abgezogen. Als BR und Schichtarbeiter finde ich diese Option am besten.

R
rkoch

17.10.2012 um 10:48 Uhr

sollen wir an unseren Maschinen verbringen und nach Möglichkeit weiter überwachen und bestücken.

Wei Watschenbaum schon gesagt hat, das geht nicht. Eine Pause ist nur dann eine Pause wenn

  • Lage und Dauer im Voraus feststeht
  • die AN sich während der Pause vollkommen der Pause widmen können, insbesondere nicht durch Arbeitsbezogenes abgelenkt werden
  • die Pause ununterbrochen ist

Die "Überwachung" und "Eingriffsbereitschaft" widersprechend zumindest Punkt 2 und 3.

Was geht hat Valdi schon angedeutet: Unterschiedliche Pausenzeiten für AN einer Gruppe (vgl. MB nach §87 (1) Nr. 13!), so das einzelne AN die gerade nicht Pause haben die Überwachung und Eingriffsbereitschaft abdecken. Aber Vorsicht! Insbesondere das erwähnte MBR sollte genutzt werden um diese beiden Punkte auf das Notwendigste zu beschränken, nicht das der AG in der Konsequenz auf die Idee kommt, das ja eigentlich ein AN zur Bedienung mehrerer Maschinen im ganzen ausreicht. Der (die) AN welche die Überwachung übernehmen sollten tatsächlich für die "Fremdmaschinen" nur eine Notabschaltung vornehmen. Neu Bestücken nur dann, wenn es sich tatsächlich nur um minimale Eingriffe handelt, denn während sie das machen verletzen sie grundsätzlich die Aufsichtspflicht über die eigene Maschine - und sie könnten Fehler machen welche dann dem eigentlichen Maschinenbediener (der ja nicht weiß dass sie eingegriffen haben und wie) angelastet werden. Je nachdem wie sich vor diesen Hintergründen die Lage darstellt sollte das ganze ausgestaltet werden.

G
gironimo

17.10.2012 um 12:05 Uhr

Alle Vorschläge von unserem BR wurde dazu ignoriert.<

Wie sahen die denn aus?

Offenbar ist ja noch alles im Fluß. Gut das der BR die Vereinbarung so nicht unterschreibt (siehe meine Vorredner). Vielleicht läuft es auf eine Einigungsstelle hinaus.

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