Arbeitszeit ändern
Hallo zusammen! Ich bin neu in diesem Forum! Unser BR ist seit dem 1.9.2012 im Amt.
Meine frage lautet: Kann man bereits bestehende Dienstzeiten im nachhinein einfach ändern?
Zu Erklärung: Ich arbeite in einem Krankenhaus. In unserer Abteilung sind inzwischen (nachdem unser Vorgesetzter sich mehr und mehr auf Teilzeitbeschäftigte versteift) 34 verschiedene Dienstzeiten angelegt worden um den Bedarf an Personal über 24std aufrecht zu erhalten. Unsere Abteilung basierte Ursprüglich nur auf Vollzeit.
Vielen Dank danielw
Hallo nochmal nachtrag zu meiner Frage.Wölfchen hat recht.
Community-Antworten (7)
16.10.2012 um 21:28 Uhr
@ danielw
Wenn ein Dienstplan veröffentlicht ist, hat der AG sein Direktionsrecht bzgl. der Lage der Arbeitszeit verbraucht. Eine Änderung ist nur noch einvernehmlich mit den betroffenen AN möglich.
16.10.2012 um 21:37 Uhr
ich würde vorschlagen, zur Thematik Dienstplan eine BV abzuschließen und dort zu regeln, was der BR gerne geregelt haben will
diese BV ist erzwingbar, also egal, ob der AG will oder nicht, er kommt nicht aus
entsprechendes Fachwissen eignet man sich durch kurzfristig zu buchende Lehrgänge an oder kompensiert das Ganze durch Hinzuziehung eines Experten
ohne Zustimmung des BR darf der AG am Dienstplan (dem natürlich vorher auch vom BR zugestimmt werden muß) gar nichts ändern
17.10.2012 um 12:20 Uhr
das sehe ich wie watschenbaum. Der BR muss sein Mitbestimmungsrecht geltend machen und eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen.
Dazu braucht Ihr Fachwissen - also Seminare. Wenn es eilt, könntet Ihr auch ein Inhouseseminar durchführen.
Zunächst würde ich aber den AG auffordern die Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG) zu beachten .
17.10.2012 um 13:42 Uhr
Hallo danielw, das mit den vielen Dienstzeiten kennen wir hier auch. Und für jede Zeit gibt es eine gute Begründung des AG, warum es ausgerechnet so und nicht anders sein muss ;-)
Wir gehen jetzt dazu über, nicht mehr alle Zeiten zu genehmigen, keinen krummen Zeiten (z. B. bis 14:42 Uhr) mehr zuzustimmen und planen den Abschluss einer neuen BV, in der das anders geregelt wird. LG Lotte
18.10.2012 um 11:09 Uhr
. . . danielw, bisher noch keine Rückmeldung von Dir, ob der Kern der Frage getroffen ist. Ich habe nämlich einen ganz anderen Verdacht - dass sich Deine Frage eher darauf bezieht, ob es möglich ist, diese 34 verschiedenen Dienstzeiten, die schon vor Eurem Amtsantritt betriebsüblich waren, nachträglich von Euch abzuändern, sprich: zu reduzieren auf vielleicht 25 . . .
19.10.2012 um 20:32 Uhr
Hallo nochmal an alle! danke für die bisherigen Antworten Wölfchen hat Recht.Es geht um bereits bestehende Dienstzeiten die in den letzten drei Jahren entstanden.
Gruß danielw
19.10.2012 um 21:00 Uhr
Daniel, ja so hatte ich Dich auch verstanden und so ist es bei uns auch. Wir haben schon mal die PDLs eingeweiht, dass wir das auf Dauer ändern wollen.
Die müssen ja die Dienstpläne bei uns schreiben und mit den Änderungen zurecht kommen. Aber auf diese Weise haben wir von der Seite schon mal Rückenwind ;) LG Lotte
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?
ÄlterHallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde