Erstellt am 16.10.2012 um 19:28 Uhr von Hoppel
@ danielw
Wenn ein Dienstplan veröffentlicht ist, hat der AG sein Direktionsrecht bzgl. der Lage der Arbeitszeit verbraucht. Eine Änderung ist nur noch einvernehmlich mit den betroffenen AN möglich.
Erstellt am 16.10.2012 um 19:37 Uhr von Watschenbaum
ich würde vorschlagen, zur Thematik Dienstplan eine BV abzuschließen
und dort zu regeln, was der BR gerne geregelt haben will
diese BV ist erzwingbar, also egal, ob der AG will oder nicht, er kommt nicht aus
entsprechendes Fachwissen eignet man sich durch kurzfristig zu buchende Lehrgänge an oder kompensiert das Ganze durch Hinzuziehung eines Experten
ohne Zustimmung des BR darf der AG am Dienstplan (dem natürlich vorher auch vom BR zugestimmt werden muß) gar nichts ändern
Erstellt am 17.10.2012 um 10:20 Uhr von gironimo
das sehe ich wie watschenbaum. Der BR muss sein Mitbestimmungsrecht geltend machen und eine Betriebsvereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen.
Dazu braucht Ihr Fachwissen - also Seminare. Wenn es eilt, könntet Ihr auch ein Inhouseseminar durchführen.
Zunächst würde ich aber den AG auffordern die Mitbestimmung des BR (§ 87 BetrVG) zu beachten .
Erstellt am 17.10.2012 um 11:42 Uhr von Lotte
Hallo danielw,
das mit den vielen Dienstzeiten kennen wir hier auch. Und für jede Zeit gibt es eine gute Begründung des AG, warum es ausgerechnet so und nicht anders sein muss ;-)
Wir gehen jetzt dazu über, nicht mehr alle Zeiten zu genehmigen, keinen krummen Zeiten (z. B. bis 14:42 Uhr) mehr zuzustimmen und planen den Abschluss einer neuen BV, in der das anders geregelt wird.
LG Lotte
Erstellt am 18.10.2012 um 09:09 Uhr von wölfchen
. . . danielw, bisher noch keine Rückmeldung von Dir, ob der Kern der Frage getroffen ist. Ich habe nämlich einen ganz anderen Verdacht - dass sich Deine Frage eher darauf bezieht, ob es möglich ist, diese 34 verschiedenen Dienstzeiten, die schon vor Eurem Amtsantritt betriebsüblich waren, nachträglich von Euch abzuändern, sprich: zu reduzieren auf vielleicht 25 . . .
Erstellt am 19.10.2012 um 18:32 Uhr von danielw
Hallo nochmal an alle!
danke für die bisherigen Antworten
Wölfchen hat Recht.Es geht um bereits bestehende Dienstzeiten die in den letzten drei Jahren
entstanden.
Gruß
danielw
Erstellt am 19.10.2012 um 19:00 Uhr von Lotte
Daniel,
ja so hatte ich Dich auch verstanden und so ist es bei uns auch.
Wir haben schon mal die PDLs eingeweiht, dass wir das auf Dauer ändern wollen.
Die müssen ja die Dienstpläne bei uns schreiben und mit den Änderungen zurecht kommen. Aber auf diese Weise haben wir von der Seite schon mal Rückenwind ;)
LG Lotte