Hallo Kollegen/innen,

wir haben vor einigen Monaten eine BV zur Arbeitszeit unterschrieben. Vor ein paar Wochen meinte ein BRM das dort mindestens zwei Punkte drinne stehen die gegen das TzBfG verstoßen. Es geht um die Änderungen der Arbeitszeiten im Dienstplanrhalb von 96 Stunden und um tägliche Verlängerungen der Arbeitszeit um bis zu 90 Minuten in bis zu 10 Wochen im Jahr, also nicht das das ganze Jahr über die Arbeitszeit um 90 Minuten verlängert werden dürfen. Bisher bin ich davon ausgegangen das wir richtig gehandelt haben und die kurzfristigen Dienstplanänderungen, zwischen 72-24 Stunden vorher, korrekt in die BV reingeschrieben haben. Auch unser BR Anwalt hat uns mitgeteilt das die Ankündigungsfristen von 96 Stunden für uns nicht gelten. Das eine BRM sagte aber das diese § im TzBfG auch für uns gilt da wir im Schichtdienst arbeiten und unsere Arbeitszeiten nach Auftragslage entsprechend eingetielt werden. Das BRM sagte das wir kapovaz haben.

Nun bin ich ehrlich gesagt etwas verwirrt, da ich mich am WE mit Bekannten unterhalten habe, die dieses Problem auch schon mal hatten. Da sind aber die AN auf die Barrikaden gegangen und sind gegen einige Punkte ihrer BV Arbeitszeit vor Gericht gegangen die dann auch abgeändert werden mussten. Soll wohl sehr peinlich für den BR der dortigen Firma gewesen sein.

Meine Frage lautet also, sind diese 96 Stunden Vorankündigung im TzBfG wirklcih auch für normale Schichtarbeiter bindend oder übertreibt das BRM da ein wenig? Müssen wir unsere BV Arbeitszeit nachverhandeln? Dürfen die Dienstplaner Arbeiszeiten auch unterhalb der 96 Stunden ändern? Dürfen täglich und kurzfristig Arbeitszeiten bis zu 90 Minuten verlängert werden?

Oder hat das BRM Recht, der notfalls auch alleine gegen diese Punkte vor Gericht ziehen will und wir haben hier Müll unterschrieben?

Danke schonmal für Eure Antworten!