@gironimo
Ich denke, dass was da gelaufen ist war grunsätzlich zulässig, Zitat:
> eine eigene Unternehmensvergütungsstruktur eingerichtet.
Mit oder ohne BR, erstmal egal...
> Alle neuen AN bekommen seither diese Vergütung.
Klar, der TV findet keine Anwendung mehr.
> Die Altverträgler konnten damals entscheiden, ob sie den ursprünglichen Vertrag
> behalten, oder in die neue Struktur wechseln.
§613a BGB eingehalten, die Verträge sind übergegangen, den AN wurden neue Verträge nach dem neuen System angeboten und hatten die Wahl.
Sie haben wohl nicht daran gedacht, dass sie mit ihrer Entscheidung für den alten Vertrag "nach TV" sich für alle Zeiten von Lohnerhöhungen abgeschnitten haben und wollen jetzt, wo durch Lohnerhöhungen die "Unternehmensvergütungsstruktur" attraktiv geworden ist auf den Zug aufspringen...
So, und jetzt, SchönerBR kommt das große Sorry....
> Kann mir jemand sagen, wo ich den Gesetzestext finde, in dem geregelt ist, wann und
> ob ein AN aus seinem alten Arbeitsvertrag in einen neuen Vertrag wechseln kann?!
Art 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Dieser Artikel ist die Grundlage der Vertragsfreiheit. Jeder kann mit jedem Verträge egal welches Inhalts abschließen - oder auch nicht. Niemand kann zum Abschluß eines Vertrages, egal welchen Inhalts. gezwungen werden.
Wenn der AG den AN die neuen Vertragsbedingungen nicht antragen will oder den Antrag der neuen Vertragsbedingungen durch die AN nicht zustimmen will, dann tut er das nicht - Ende und Aus.
Einzige Variante: Der AN kann dem AG eine Änderungskündigung geben (so unglaublich das klingt, das geht). Dumm nur, dass es der AN ist, der dann seinen Job verliert, wenn der AG die neuen Vertragsbedingungen nicht akzeptiert..
Da wir hier im Vertragsrecht sind, kann auch der BR Null Komma gar nichts machen. Auch hier eine Variante: So weit ihr über die "Unternehmensvergütungsstruktur" nicht mitbestimmt habt, könntet ihr nach §87 (1) Nr. 10 Euer MBR wahrnehmen (oder irgendein anderes) und ggf. derart abstruse Vorstellungen formulieren, dass dem AG der Hut hoch geht und er sich durch die Vertragsänderungen von Eurer MB "freikauft". Allerdings wäre er dumm das zu tun. Derartiges wäre ein Eingriff in die Vertragsfreiheit und grenzt an Nötigung... Die Verträge wären anfechtbar, der BR riskiert seine Existenz.
Was WIRKLICH geht: AN VEREINIGT EUCH. Geht zur GEW, schließt einen Haus-TV ab, überzeugt Euren AG in den Flächen-TV zu gehen. So bald für Euch wieder ein TV gilt, gelten dessen Bedingungen für alle GEW-M. Und zusammen kann man auch die nächste Lohnerhöhung erstreiten.... Dumm nur, dass ihr DAS nur schafft wenn ihr ca. 95% der AN in die GEW bringt. Aber ich glaube nicht an Wunder. Insofern: Vergesst es!