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PAUSCHALE i.H.40,-euro bei lohnverzug

H9
Harvor 97
Mai 2022 bearbeitet

Ist die Pauschale i.H.von 40,-Euro auf verspätet gezahltes Entgelt Steuer- und Sozialabgabenpflichtig, AG hat dies in Abrechnung nicht detailiert ausgewiesen.

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Community-Antworten (3)

M
Matze

16.05.2022 um 12:33 Uhr

Wenn die 40,-€ Bestandteile des Lohns sind, sicher. Es gibt Ausnahmen, dieses müssen aber vom Gesetzgeber benannt werden.

R
Relfe

16.05.2022 um 12:43 Uhr

ich würde behaupten als Sonderzahlung unterliegen die sogar der erhöhten Steuerpflicht, da sie kein "laufender Arbeitslohn" sind. Von daher ist es für den MA vorteilhaft wenn diese (Zitat) "in Abrechnung nicht detailiert ausgewiesen" werden, sondern im "laufenden Arbeitslohn" integriert werden :-)

G
ganther

16.05.2022 um 12:45 Uhr

eine Frage, die eigentlich erst mal nichts mit BR-Arbeit zu tun hat. Die 40 Euro sind ja sehr umstritten. Das BAG lehnt einen entsprechenden Anspruch ab (BAG, 25.09.2018, Az. 8 AZR 26/18). Einige Gerichte sehen es aber anders und sprechen sie dem AN zu. Da es sich bei solchen Ersatzansprüchen nicht um Entgelt handelt sind diese Zahlungen m.E. steuer- und SV-frei

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