PAUSCHALE i.H.40,-euro bei lohnverzug
Ist die Pauschale i.H.von 40,-Euro auf verspätet gezahltes Entgelt Steuer- und Sozialabgabenpflichtig, AG hat dies in Abrechnung nicht detailiert ausgewiesen.
Community-Antworten (3)
16.05.2022 um 12:33 Uhr
Wenn die 40,-€ Bestandteile des Lohns sind, sicher. Es gibt Ausnahmen, dieses müssen aber vom Gesetzgeber benannt werden.
16.05.2022 um 12:43 Uhr
ich würde behaupten als Sonderzahlung unterliegen die sogar der erhöhten Steuerpflicht, da sie kein "laufender Arbeitslohn" sind. Von daher ist es für den MA vorteilhaft wenn diese (Zitat) "in Abrechnung nicht detailiert ausgewiesen" werden, sondern im "laufenden Arbeitslohn" integriert werden :-)
16.05.2022 um 12:45 Uhr
eine Frage, die eigentlich erst mal nichts mit BR-Arbeit zu tun hat. Die 40 Euro sind ja sehr umstritten. Das BAG lehnt einen entsprechenden Anspruch ab (BAG, 25.09.2018, Az. 8 AZR 26/18). Einige Gerichte sehen es aber anders und sprechen sie dem AN zu. Da es sich bei solchen Ersatzansprüchen nicht um Entgelt handelt sind diese Zahlungen m.E. steuer- und SV-frei
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