Erstellt am 11.10.2012 um 09:50 Uhr von Watschenbaum
verstehe ich nicht
bei einer drei-Tage-Woche kommen doch bei 2 Wochen Betriebsurlaub keine 12-13-Urlaubstage zusammen
entweder haben die Teilzeitkräfte die selbe Anzahl Urlaubstage wie die Vollzeitkräfte, müssen aber pro freier Woche 5-6 Tage "opfern",
dann wäre das denkbar
oder sie haben anteiligen Urlaubsanspruch, dann kämen pro arbeitsfreier Woche lediglich 3 Tage Urlaub zur Anrechnung
die Rechnung 18 Tage Urlaubsanspruch und 12-13 Tage Urlaubsabzug bei zwei Wochen Betriebsferien passt nicht.............
Erstellt am 11.10.2012 um 11:06 Uhr von rechtbekommen
Betreffend der BV Brueckentage solltet muesst ihr darauf achten, dass Teilzeitler nicht schkechter gestellt/ benachteiligt werden. Das waere ein klare Verstoss gegen geltendes Recht/ Gesetz. Ggf sogar gegen § 1 AGG, denn die Gerichte haben schon so entschieden, da sehr oft Frauen Teilzeit arbeiten, daher dann Benachteiligung wegen Geschlecht = §1 AGG
Erstellt am 11.10.2012 um 11:07 Uhr von rechtbekommen
PS auch 400? Kraefte haben die gleichen, also alle Rechte wie Vollzeit AN
Erstellt am 11.10.2012 um 11:21 Uhr von BVUrlaub
Danke für die Antworten.
Also die 12 - 13 Tage kommen durch maximal 7 Brückentage und 6 Betriebsurlaubstage zusammen.
Den Mitarbeitern soll der Tausch des Brückentages mit einem freien Tag möglich sein. So wenn zum Beispiel die Kollegin Montags und Mittwochs frei hat. Dann kann Sie den freien Tag vom Montag oder Mittwoch auf den Freitag nach dem Feiertag legen. Oder es kommt öfter vor, dass mal ein Samstag gearbeitet wird. Die Kolleginnen wollen nicht aus Prinzip tauschen! Darum geht es.
Erstellt am 11.10.2012 um 11:33 Uhr von Watschenbaum
ich finde es nicht gut, wenn der BR alles mögliche versucht, es dem AG passend zu machen, ohne zu bedenken, daß Teilzeitkräfte eben auch besondere Gründe haben können, Teilzeit zu arbeiten und man deswegen vereinbarte freie Tage nicht einfach nach Belieben hin und her schieben kann, nur um dem AG einen evtl. Annahmeverzug zu ersparen oder sonstwie entgegenzukommen
wenn diese Teilzeitkräfte aufgrund ihrer vertraglichen Vereinbarungen eine Wahl haben, zuzustimmen oder nicht, und sie nicht wollen (aus welchen Gründen auch immer), ist es halt so
Erstellt am 11.10.2012 um 12:57 Uhr von BVUrlaub
Hallo Watschenbaum,
mit nichten wollen wir dem AG unterstützen, wir wollen nur den Teilzeitkräften helfen! Die Möglichkeit des Verschiebens ist auf Wunsch der Teilzeitkräfte vor Jahren entstanden und nicht auf Wunsch des AGs. Sie wollten auch flexible sein!
Wie würdest du entscheiden, wenn noch nicht mal ein Prozent der Belegschaft gegen diese Regelungen sind? Alle anderen wollen diese Regelungen, weil unsere Arbeitsplätze auf dem neuesten Stand gebracht werden. Was für fast allle eine Erleichterung der Arbeit sein wird.
Erstellt am 11.10.2012 um 16:21 Uhr von rkoch
Ich verstehe noch nicht ganz, welche Tage ihr in die "Brückentagen" einbezieht. Auf 7 (oder gar 8 (siehe Frage)) Tage komme ich eigentlich nur, wenn ich auch die zwei Weihnachtswochen einbeziehe. Insbesondere fällt mir jetzt spontan auch keine Konstellation ein, in der ALL diese Tage für die 3-Tagekräfte immer auf Arbeitstage fallen sollten. Wenn, dann nur zufällig mal in einem Jahr mit äußerst ungünstiger Konstellation, dafür müssen diese in den anderen Jahren wahrscheinlich gar keinen Urlaub nehmen um frei zu haben. Zumindest einige davon sollten eigentlich auch auf die Tage fallen an denen diese sowieso frei haben. Insofern: Gib uns doch mal ein Beispiel!
Das BUrlG regelt klar: einmal im Kalenderjahr müssen ZWEI zusammenhängende Wochen bei einer Teilung des Urlaubs herauskommen, und so lange diese Regel eingehalten wird kann der AG grundsätzlich fast alles mit dem BR vereinbaren.. Das zitierte Urteil (ohne den Volltext zu kennen) erkennt anscheinend 3/5tel als zulässig an, dass heißt aber nicht, dass nicht auch MEHR zulässig sein kann.
Sofern die zwei Weihnachtswochen frei sind, ist erstmal grundsätzlich nichts gegen Eure Regelung zu sagen, insbesondere, da ja alle AN die Fenstertage auch durch "Vorarbeit" herausarbeiten können. Genaugenommen könnte der AG (mit Zustimmung des BR) diese "Vorarbeit" auch anordnen! Offenbar glauben Eure TZ-Kräfte, dass der AG nicht das Recht hätte Mehrarbeit oder Arbeit an arbeitsfreien Tagen von diesen zu verlangen! Nun, dem ist nicht so, dieses Recht hat der AG durchaus.
Auf jeden Fall kann eine allgemein von den AN begrüßte Regelung nicht an der Weigerung einzelner AN scheitern... Insbesondere stellt diese Verplanung eines Großteils des Urlaubs für die Teilzeitkräfte nur einen Spezialfall dar. Eine Benachteiligung kann ich erstmal nicht sehen... Im Worst-Case: Wie sieht es mit unbezahltem Urlaub aus?