BV Urlaub, die xte
Hallo, bei uns gibt es jedes Jahr das Problem mit zwei BVen. Eine BV regelt die 8 Brückentage, die wir haben. Die Zeit wird grundsätzlich von den Kolleginnen und Kollegen vorgeholt. Bis auf noch nicht mal eine Handvoll Kolleginnen mit Teilzeit. Sie sind nicht gewillt die Zeit vorzuholen und wollen auch auf Angebot des AGs ihren Freien Tag vor den Brückentag mit dem Brückentag tauschen. Auch das freiwillige Angebot bei bedarf mal einen Tag vorzuholen lehnen sie ab.
Die zweite BV regelt den Betriebsurlaub. Hier werden die Produktionsstätten jedes Jahr umgerüstet und modernisert. Unser AG tut viel um die Arbeitsplätze zu verbessern und zu modernisieren. Hierfür möchte er gerne den ganzen Betrieb für zwei Wochen in den Sommerferien schließen. Bis auf einige wenige Techniker sind wir alle weg.
Durch die BV kommen so für einige wenige Kolleginnen ein verplanter Urlaub der höher ist als das BAG (Urteil vom 28.07.81, Az: 1 ABR 79/92) mal vorgegeben hat. Bei einer drei Tage Woche ohne das Angebot zu tauschen oder vorarbeiten, wie alle anderen, wären von 18 Tage Urlaub maximal 12-13 Tage (je nach Lage der freien Tage) verplant. Nun ist bei uns Streit mit den Kolleginnen ausgebrochen. Fast alle anderen der AN sind mit der Regelung zufrieden. Reicht das Angebot, was wir ausgehandelt haben mit dem Tauschangebot für den freien Tag, oder dürfen wir diese BVen nicht so abschließen? Gibt es noch eine Alternative aus eurer Sicht?
Community-Antworten (7)
11.10.2012 um 11:50 Uhr
verstehe ich nicht
bei einer drei-Tage-Woche kommen doch bei 2 Wochen Betriebsurlaub keine 12-13-Urlaubstage zusammen
entweder haben die Teilzeitkräfte die selbe Anzahl Urlaubstage wie die Vollzeitkräfte, müssen aber pro freier Woche 5-6 Tage "opfern", dann wäre das denkbar
oder sie haben anteiligen Urlaubsanspruch, dann kämen pro arbeitsfreier Woche lediglich 3 Tage Urlaub zur Anrechnung
die Rechnung 18 Tage Urlaubsanspruch und 12-13 Tage Urlaubsabzug bei zwei Wochen Betriebsferien passt nicht.............
11.10.2012 um 13:06 Uhr
Betreffend der BV Brueckentage solltet muesst ihr darauf achten, dass Teilzeitler nicht schkechter gestellt/ benachteiligt werden. Das waere ein klare Verstoss gegen geltendes Recht/ Gesetz. Ggf sogar gegen § 1 AGG, denn die Gerichte haben schon so entschieden, da sehr oft Frauen Teilzeit arbeiten, daher dann Benachteiligung wegen Geschlecht = §1 AGG
11.10.2012 um 13:07 Uhr
PS auch 400? Kraefte haben die gleichen, also alle Rechte wie Vollzeit AN
11.10.2012 um 13:21 Uhr
Danke für die Antworten. Also die 12 - 13 Tage kommen durch maximal 7 Brückentage und 6 Betriebsurlaubstage zusammen. Den Mitarbeitern soll der Tausch des Brückentages mit einem freien Tag möglich sein. So wenn zum Beispiel die Kollegin Montags und Mittwochs frei hat. Dann kann Sie den freien Tag vom Montag oder Mittwoch auf den Freitag nach dem Feiertag legen. Oder es kommt öfter vor, dass mal ein Samstag gearbeitet wird. Die Kolleginnen wollen nicht aus Prinzip tauschen! Darum geht es.
11.10.2012 um 13:33 Uhr
ich finde es nicht gut, wenn der BR alles mögliche versucht, es dem AG passend zu machen, ohne zu bedenken, daß Teilzeitkräfte eben auch besondere Gründe haben können, Teilzeit zu arbeiten und man deswegen vereinbarte freie Tage nicht einfach nach Belieben hin und her schieben kann, nur um dem AG einen evtl. Annahmeverzug zu ersparen oder sonstwie entgegenzukommen
wenn diese Teilzeitkräfte aufgrund ihrer vertraglichen Vereinbarungen eine Wahl haben, zuzustimmen oder nicht, und sie nicht wollen (aus welchen Gründen auch immer), ist es halt so
11.10.2012 um 14:57 Uhr
Hallo Watschenbaum, mit nichten wollen wir dem AG unterstützen, wir wollen nur den Teilzeitkräften helfen! Die Möglichkeit des Verschiebens ist auf Wunsch der Teilzeitkräfte vor Jahren entstanden und nicht auf Wunsch des AGs. Sie wollten auch flexible sein!
Wie würdest du entscheiden, wenn noch nicht mal ein Prozent der Belegschaft gegen diese Regelungen sind? Alle anderen wollen diese Regelungen, weil unsere Arbeitsplätze auf dem neuesten Stand gebracht werden. Was für fast allle eine Erleichterung der Arbeit sein wird.
11.10.2012 um 18:21 Uhr
Ich verstehe noch nicht ganz, welche Tage ihr in die "Brückentagen" einbezieht. Auf 7 (oder gar 8 (siehe Frage)) Tage komme ich eigentlich nur, wenn ich auch die zwei Weihnachtswochen einbeziehe. Insbesondere fällt mir jetzt spontan auch keine Konstellation ein, in der ALL diese Tage für die 3-Tagekräfte immer auf Arbeitstage fallen sollten. Wenn, dann nur zufällig mal in einem Jahr mit äußerst ungünstiger Konstellation, dafür müssen diese in den anderen Jahren wahrscheinlich gar keinen Urlaub nehmen um frei zu haben. Zumindest einige davon sollten eigentlich auch auf die Tage fallen an denen diese sowieso frei haben. Insofern: Gib uns doch mal ein Beispiel!
Das BUrlG regelt klar: einmal im Kalenderjahr müssen ZWEI zusammenhängende Wochen bei einer Teilung des Urlaubs herauskommen, und so lange diese Regel eingehalten wird kann der AG grundsätzlich fast alles mit dem BR vereinbaren.. Das zitierte Urteil (ohne den Volltext zu kennen) erkennt anscheinend 3/5tel als zulässig an, dass heißt aber nicht, dass nicht auch MEHR zulässig sein kann.
Sofern die zwei Weihnachtswochen frei sind, ist erstmal grundsätzlich nichts gegen Eure Regelung zu sagen, insbesondere, da ja alle AN die Fenstertage auch durch "Vorarbeit" herausarbeiten können. Genaugenommen könnte der AG (mit Zustimmung des BR) diese "Vorarbeit" auch anordnen! Offenbar glauben Eure TZ-Kräfte, dass der AG nicht das Recht hätte Mehrarbeit oder Arbeit an arbeitsfreien Tagen von diesen zu verlangen! Nun, dem ist nicht so, dieses Recht hat der AG durchaus. Auf jeden Fall kann eine allgemein von den AN begrüßte Regelung nicht an der Weigerung einzelner AN scheitern... Insbesondere stellt diese Verplanung eines Großteils des Urlaubs für die Teilzeitkräfte nur einen Spezialfall dar. Eine Benachteiligung kann ich erstmal nicht sehen... Im Worst-Case: Wie sieht es mit unbezahltem Urlaub aus?
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