Hallo,
bei uns gibt es jedes Jahr das Problem mit zwei BVen.
Eine BV regelt die 8 Brückentage, die wir haben. Die Zeit wird grundsätzlich von den Kolleginnen und Kollegen vorgeholt. Bis auf noch nicht mal eine Handvoll Kolleginnen mit Teilzeit. Sie sind nicht gewillt die Zeit vorzuholen und wollen auch auf Angebot des AGs ihren Freien Tag vor den Brückentag mit dem Brückentag tauschen. Auch das freiwillige Angebot bei bedarf mal einen Tag vorzuholen lehnen sie ab.

Die zweite BV regelt den Betriebsurlaub. Hier werden die Produktionsstätten jedes Jahr umgerüstet und modernisert. Unser AG tut viel um die Arbeitsplätze zu verbessern und zu modernisieren. Hierfür möchte er gerne den ganzen Betrieb für zwei Wochen in den Sommerferien schließen. Bis auf einige wenige Techniker sind wir alle weg.

Durch die BV kommen so für einige wenige Kolleginnen ein verplanter Urlaub der höher ist als das BAG (Urteil vom 28.07.81, Az: 1 ABR 79/92) mal vorgegeben hat. Bei einer drei Tage Woche ohne das Angebot zu tauschen oder vorarbeiten, wie alle anderen, wären von 18 Tage Urlaub maximal 12-13 Tage (je nach Lage der freien Tage) verplant.
Nun ist bei uns Streit mit den Kolleginnen ausgebrochen. Fast alle anderen der AN sind mit der Regelung zufrieden. Reicht das Angebot, was wir ausgehandelt haben mit dem Tauschangebot für den freien Tag, oder dürfen wir diese BVen nicht so abschließen?
Gibt es noch eine Alternative aus eurer Sicht?