W.A.F. LogoSeminare

Unterstützungsunterschrift die Xte - wann wandelt sich Mehrheitswahl in Listenwahl?

PR
pro reo
Nov 2016 bearbeitet

@ alle

Man stelle sich vor, es hängt ein Din A3 Bogen mit zwei Tabellen an einer Pinwand in einem allgemein zugänglichen sog. Sozialraum.

In Tabelle 1 befinden sich ca 6 Kandidatenvorschläge und weiter freie Zeilen In Tabelle 2 Raum für die Stützunterschriften.

Nach wenigen Tagen hatten einige der vorgeschlagenen Kandidaten ihre Zustimmung abgezeichnet und sich gleichzeitig ein weiteres Mal in die Stützunterschriften eingetragen, also doppelt.

Die Stützungsunterschriften mehrten sich und ohne weitere Stützungsnachweise trugen sich weitere Kandidaten in die Vorschlagstabelle 1 ein.

Es soll ein 5er BR gewählt werden, in einfachem Wahlverfahren.

Können sich die Kandidaten, deren Zustimmung ja bereits wie eine StützU gewertet wird zusätzlich in die Stütztabelle eintragen oder ist die Liste anfechtbar?

Wandelt sich die Wahl in eine Listenwahl, wenn weitere Einzelkandidaten mit der vorgeschriebenen Stützzahl vorgeschlagen werden oder bleibt das einfache bestehen( § 14 a BetrVG)?

Die große Vorschlagsliste wurde bereits eingezogen, da der WV dann auch nicht von der Richtigkeit überzeugt war und durch Vordrucke für Einzelvorschläge ersetzt.

Allerdings gibt es im WV Kräfte, die an der Gültigkeit der großen Liste festhalten wollen.

Wie lassen sich in diese Situation vernünftige Strukturen entwickeln, damit die Wahl unanfechtbar bleibt?

Gruß pro reo

3.05402

Community-Antworten (2)

P
pit47

23.03.2006 um 08:57 Uhr

Hallo pro reo, bei dem "Vereinfachtem Wahlverfahren" gibt es nur Personenwahl. Die erste Vorschlagsliste durfte nicht vom Wahlvorstand eingezogen werden, da er mit Wahlvorschlägen nichts zu tun hat. Der WV muß nur die Wahlvorschläge prüfen, ob sie gültig sind oder nicht. Die Wahlvorschläge müssen von den Arbeitnehmern eingereicht werden, dafür können vom WV Formulare erstellt werden. Wahlkandidaten können ihre Zustimmung zum Wahlvorschlag unterschreiben und gleichzeitig in der Liste mit Stützunterschriften unterschreiben.

PS: Ich war gestern nicht als pit51 im Forum vertreten.

PR
pro reo

23.03.2006 um 11:38 Uhr

@ pit47 Danke

Unklar bleibt jedoch, ob die Stimmen, Zustimmungsbestätigung plus Stütze dann als zwei Stimmen gezählt werden?

Was ist das äußerlich erkennbare Indiz für das vereinfachte Wahlverfahren, wenn es im Wahlausschreiben nicht ausdrücklich als solches ausgewiesen wurde?

Hier im Forum heiß es häufig: 5Minuten vor Abgabeschluss weiteren Vorschlag abgegeben und aus Personenwahl wurde Listenwahl!?

Kann sich dann so ohne weiteres jeder in diese offene Liste eintragen, die ja dann 2wochen aushängt? Es füllte sich die Kandidatenliste ohne dass weitere Stützen dazu kamen.

Letzte Frage: Ist die Anzahl der Stützunterschriften an die Person des Wahlvorschlages gebunden oder an den Wahlvorschlag, egal wieviel Kandidaten darauf vermerkt sind? -also drei Stützen für einen Kandi und ebenfalls nur drei für zwei oder mehr Kandis auf einem anderen Vorschlag-

Ihre Antwort

Verwandte Themen