Hallo,

wir haben ein sehr hitziges Streitgespräch über eine anerkannte Verhinderung zweier BRM, die nächste Woche nicht an der Sitzung teilnehmen wollen, da sie lieber ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten nachgehen wollen, wegen Personalengpässen in deren Bereichen. Die Meisten im Gremium sind der Meinung das EBRM nachgeladen werden dürfen, da die beiden BRM sich als verhindert erklärt haben. Die Minderheit, mich eingeschlossen, sind der Meinung das die angegebenen Gründe der beiden nicht als rechtliche Verhinderung anzusehen ist wo EBRM zu laden sind.

Nun habe ich viel im Netz gefunden die meine Meinung stützen, jedoch leider keine Gerichtsurteile die meine Meinung bestätigen. Ich wäre ich wirklich sehr dankbar wenn ihr mir diesbezüglich das eine oder andere, nach Möglichkeit vom BAG, Urteile nennen könntet, die einen Verhinderungsgrund wegen "Ich will lieber arbeiten gehen als an der Sitzung teilzunehmen" bestätigen.

Das dies eine Pflichtverletzung der beiden BRM ist, ist uns allen klar aber wo gibt es Urteile die das so auch bestätigen, das in solchen Fällen keine EBRM nachgeladen werden dürfen. Es geht auch darum rechtsssichere Beschlüsse zu fassen!

Vielen Dank im voraus!