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Kinderkrankengeld: Falsches Nettoentgelt der Krankenkasse übermittelt

V
Vali12
Mai 2022 bearbeitet

Ich habe eine konkrete Frage. Ich könnte wegen Krankheit des Kindes an dem Tag keine Arbeit leisten. Ich bin gesetzlich freiwillig versichert und habe Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der Bruttoentgelt pro Tag liegt bei 168 Euro, was stimmt. De Nettobeitrag wurde dann als 71 Euro an meiner Krankenkasse übermittelt, ca 44 % dann aus dem Brutto. Es stimmt überhaupt nicht, auch wenn mit dem Nettogehalt pro Monat vergleicht ist. Der Arbeitgeber weigert sich den richtigen Netto an meiner Krankenkasse zu vermitteln, sagt es so richtig sei. Als Erklärung wurde mir gesagt, die Beitragsbemessungsgrenze Schuld sei. Natürlich wird dann von den übermittelten falschen Netto noch weiterhin bei der KK umgerechnet. Könnte mir jemanden erklären wieso sowas entstanden sein kann und wie kann ich mich weiter verhalten.

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

17.05.2022 um 10:48 Uhr

DAs ist eine Frage für ein Steuerberatungsforum. Oder mal seinen Steuerberater fragen Hier sind Betriebsräte

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Relfe

17.05.2022 um 11:32 Uhr

einfach mal die Krankenkasse fragen, die haben das berechnet, die kennen auch die Grundlagen z.B. bezüglich der Beitragsbemessungsgrenze. Wobei mMn das richtig wäre, dass die Beitragsbemessungsgrenze bei der gesetzlichen KK die Maximumberechnungsgrundlage ist, weil darüber hinaus sind gesetzliche KK nicht zuständig und "freiwillig Versicherte" erkennen dieses Regelungen an, wenn sie den Aufnahmeantrag stellen.

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