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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abfindungszahlung

A
Autsch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

habe da mal eine Frage. Es geht um Abfindungen. Ich weiß das es keinen wirklichen rechtlichen Anspruch auf Abfindungen gibt. Folgendes: Zwei unserer AN gehen dieses Jahr in Rente. Nun hätten wir als BR gerne das diese beiden sowas wie eine Anerkennung (Prämie) für ihre Jahrelange arbeit bekommen. So wurde es bisher auch immer gehandhabt. Unser AG sagt dazu erstmal nein. Nun haben wir aber erfahren das wohl ein dritter AN der nun entlassen werden soll wohl eine angemessene Abfindung gezahlt werden soll. Können wir darauf drängen das uns die Höhe dieser Abfindung genannt wird? Würden gerne unseren AG damit konfrontieren das es ja sowas wie das AGG gibt. Was der eine bekommt sollen auch andere bekommen. Oder können wir das vielleicht auch als betriebliche Übung deklarieren. Weiß gibt es auch nicht so direkt aber unser AG benutzt das auch mal ganz gerne.

Wäre happy wenn ihr mir da ein paar Tipps zu geben könntet wie ihr da vielelicht Vorgehen würdet.

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Community-Antworten (3)

R
rechtbekommen

10.10.2012 um 22:27 Uhr

Was hat das AGG hiermit zu tun bitte?? Hast Du schon einmal den § 1 des AGG gelesen? Dort findet man keinen Grund der hier zutreffen koennte. Also gegen den der AG hier verstoest.

R
rechtbekommen

10.10.2012 um 22:33 Uhr

Betrieblische Uebung koennte sein, doch dann muesten die AN klagen. Ob sie dieses wollen und auch das Risiko der Kosten??

G
ganther

11.10.2012 um 00:08 Uhr

mal so am Rande: zwischen Entlassung und Renteneintritt gibt ea aber schon so bestimmte Unterschiede. Und das man bei Entlassung was als AG zur Vermeidung von rechtsstreitigkeiten zahlt ist normal. Welcher AG zahlt aber bei Eintritt in die Rente?

Auch der Gesetzgeber sieht da wohl Unterschiede wie ein Blick ins EStG zeigt....

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