W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frühruhestand für BR-Mitglieder - Abfindungszahlung?

S
Sonja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hätte einmal folgende Frage: In unserer Firma sollen 2 Betriebsratsmitgliedern eine Frühruhestandsregelung angeboten und damit vor Ablauf der Kampagne abgebaut werden. Ist alleine die Tatsache, daß die Kampagne bis zum nächsten Jahr läuft und die beiden BR-Mitglieder voraussichtlich ja auch in der dann folgenden Kampagne wieder vertreten sind, ein Grund um eine mögliche Abfindungszahlung in die Höhe zu treiben ? Weiss jemand auch Summen und entsprechende Argumente ?

8.002010

Community-Antworten (10)

E
Erwin

13.03.2009 um 16:07 Uhr

@Sonja

Hallo Sonja Du spricht hier von einem sehr grassen Verstoß gegen den § 78 BetrVG.

Solltet ihr hier so handeln, wäre es ein Verstoß gegen den § 78.

Würde ein BR ein solches Handeln mittragen und die AN bekämen davon Kenntnis, könnte es sein, dass sie euch "Teeren und Federn". Auch könnten diese beteiligten BR aus diesem Grund Probleme bei der Wiederwahl bekommen. Ich als AN würde solche BR nicht wieder wählen. Denn auch BR sind AN und es gibt diesbezgl. keine 2 Klassen AN

K
Kölner

13.03.2009 um 16:20 Uhr

@Sonja Etwa 270.000€ - ganz sicher. Es kommt auf die Kampagne halt an.

N
neskia

13.03.2009 um 17:33 Uhr

Gut kalkuliert Kölner

Exakt sind es aber 273.455€ auf Grund der 47,11% Regelung. Vielleicht hätte ich mir gar nicht die Mühe machen müssen es so genau zu berechnen, da der Beitrag sicherlich vom Admin gelöscht wird.

@Erwin Und welche Konsequenzen hat ein solcher Verstoß?

E
Erwin

13.03.2009 um 17:37 Uhr

@neskia @Kölner

Nun lasst doch Sonja nicht so unwissend, siehe Thread 27883, erklärt ihr doch einmal die Kampagne und die Dreisatzformel, vor allem aber die 47,11% Regelung. :-)))

M
Mehrwertbär

13.03.2009 um 17:48 Uhr

@Sonja, nun die Summe das ist eine gute frage.Sicher ist sie höher wenn der Ag sie Bar ohne Steuerabführung auszahlt. Eine Auszahlung in Naturalliern ist Bestimmt "Mehrwert" !

N
neskia

13.03.2009 um 17:53 Uhr

Erwin, wie kommst du auf Dreisatzformel? Du solltest das schon ernst nehmen. Die Werte stehen doch in der vom kölner geliebten Düsseldorfer Tabelle. Wenn du da den Wert aus Zeile 11 Spalte 11 nimmst, dazu den Aufschlag sollte der Wert herauskommen.

W
Waschbär

13.03.2009 um 17:55 Uhr

@neskia, Wusstest Du das wenn Kölners Köchin nach Düsseldorf zieht die dort eine Steigerung ihrer Kochkunst um bis zu 100 % hätten???

N
neskia

13.03.2009 um 17:57 Uhr

ne, das ist vollkommen neu für mich, aber vielen Dank für den Hinweis, den gebe ich meinem Hausmeister weiter.

E
Erwin

13.03.2009 um 18:18 Uhr

@neskia

Und welche Konsequenzen hat ein solcher Verstoß?

§ 78 BetrVG - III. Verbot der Benachteiligung und Begünstigung von Mitgliedern der Betriebsverfassungsorgane

  1. Rechtsfolgen Rechtsgeschäftliche Handlungen unter Verstoß gegen das Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot sind gemäß § 134 BGB nichtig (h. M.; vgl. Richardi-Thüsing, Rn. 35; Fitting, Rn. 21; GK-Kreutz, Rn. 73)

Leider kann eine gewährte Vergünstigung aber nicht zurückgefordert werden. So bleibt nur die Möglichkeit ein solches Verhalten des BR, wenn er es mitträgt in die Stimmabgabe bei der nächsten einzubeziehen.

W
Waschbär

13.03.2009 um 18:28 Uhr

@neskia, Hausmeister Krause ??? der aus dem T(D)ackelverband?

Ihre Antwort