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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entweder Nebentätigkeit oder kündigen - zulässig?

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Adam
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

eine in Elternzeit befindliche Kollegin hatte sich die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit auf 400€-Basis bei unserer GL eingeholt. Nach einem halben Jahr wird ihr diese Zustimmung wieder entzogen mit der Begründung, es handele sich um die Konkurrenz und das könne man nicht dulden, von wegen Geschäftsschädigend (Hab weder eine Info von der GL noch den Brief selber gelesen) In unserem Unternehmen werden momentan viele MA entlassen. Wie ihr wahrscheinlich vermutet, nicht immer so sauber, wie es sein sollte. Auch dieser Kollegin wurde nun nach jahrelanger Betriebszugehörigkeit ein "netter" Brief nach Hause geschickt in dem sie aufgefordert wird, sich zu entscheiden. Entweder sie lässt die Nebentätigkeit oder man lässt ihr die Freiheit, doch bei uns kündigen zu dürfen...grrr(Kein AL-Geld, Sperre beim AA, Keine Abfindungszahlung....) Aus meiner Sicht, ist dieser Konkurrent absolut KEINE Gefahr für uns aber ein verdammt guter Grund für die Firma eine Kündigung auszusprechen. Was können wir nun als BR machen, um diese Kündigung zu verhindern ? Die Kollegin hat nun eine Woche Bedenkzeit und nicht unbedingt die Kohle für nen guten Anwalt... Wäre sehr nett, wenn ich den ein oder anderen guten Tipp bekommen würde....

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Community-Antworten (4)

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harald

19.11.2006 um 19:48 Uhr

bei handelsvertretern gibt es solche regelungen. bei einem normalen arbeitnehmer ist doch nichts einzuwenden gegen eine beschäftigung bei der konkurenz. der kann weder kunden noch geschäftsgeheimnisse mitnehmen. die begründung eures arbeitgeber erscheint mir zu dünn

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Adam

19.11.2006 um 20:29 Uhr

@harald

die Argumente erscheinen mir nicht nur zu dünn, sondern vollkommen an den Haaren herbeigezogen. Der Konkurrent ist nämlich sogar Kunde bei uns!!! Somit arbeitet die Kollegin ja quasi für Ihn UND für uns....besser kann es eigentlich nicht gehen.

Hat sonst keiner irgendeinen Tipp ???

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Fayence

20.11.2006 um 00:08 Uhr

Adam, als BR solltet Ihr Euch mit der entsprechenden Gesetzgebung auskennen. ;-) Der AG kann einem AN in Elternzeit nur mit Einwilligung der entsprechenden Aufsichtsbehörde kündigen, siehe §§ 18,19 BErzGG.

Bzgl. des 400 Euro Jobs siehe § 15 Abs. 4 BErzGG. Eine Widerrufsmöglichkeit einer einmal erteilten Zustimmung erkenne ich nicht!

P.S. Was mich allerdings immer wieder erschreckt sind Argumente wie "hat nicht unbedingt die Kohle für nen guten Anwalt"! Der Verlust eines Arbeitsplatzes kommt eigentlich immer teurer zu stehen.

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Adam

20.11.2006 um 18:54 Uhr

@Fayence,

@>->--- Danke :-)

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