Abfindungszahlung aus Sozialplan - welcher Arbeitsvertrag ist maßgebend?
Guten Morgen,
eine Mitarbeiterin in Vollzeit ist in Mutterschutz und hat nun einen Vertrag ueber 20 Std./Woche waehrend ihrer Mutterschutzzeit erhalten.Der Vollzeitvertrag ruht solange. Sollte es in den naechsten Woche zu Sozialplanabfindungen kommen ist welcher Vetrag zur Berechnung maßgebend.? Danke fuer Eure Antworten
Gruß
Remo
Community-Antworten (1)
17.01.2006 um 09:48 Uhr
Hi Remo,
achtung, aufpassen !!!
Das ist eine Frage der Regelungen/Vereinbarungen im SoPl. sollte diesbezüglich nur geregelt sein, dass ein faktox X des Monatsgehaltes zur Anrechnung kommt, so wird das jetztige (gekürzte) Monatsgehalt zur Berechnung herangezogen.
Wäre die Kollegin also im Erziehungsurlaub geblieben, würde die letzte Regelung (100%) zur Berechnung herangezogen. Da sie jetzt aber in TZ arbeitet, wird ihr jetztiger Lohn (50%) zur Berechnung herangezogen.
Hier muß im SoPl unbedingt eine Regelung getroffen werden. Je nach Notwendigkeit und Verhandelbarkeit ist da alles möglich, von 100% wenn TZ in Erziehungszeit bis zu Regelungen, die beite Löhne (alt und jetzt) anteilig berücksichtigen.
Gruß
Verwandte Themen
Sozialplangültigkeit bei erneuter Übernahme ?
Hallo, ich hätte mal eine Frage bzgl. einer Sozialplangültigkeit nach einer erneuten Firmenübernahme. FirmaA wird in 2024 in zwei unterschiedliche Firmen aufgeteilt. Ein Teil wird von einer anderen Fi
Frühruhestand für BR-Mitglieder - Abfindungszahlung?
ÄlterHallo, ich hätte einmal folgende Frage: In unserer Firma sollen 2 Betriebsratsmitgliedern eine Frühruhestandsregelung angeboten und damit vor Ablauf der Kampagne abgebaut werden. Ist alleine die Tat
EILT !!! Sozialplan und leitende Angestellte
Älterhallo, bei uns im unternehmen wird derzeit ein sozialplan verhandelt. es gibt etwa 10 mitarbeitr, die der arbeitgeber als leitender angestellter definiert hatte, die jedoch in wirklichkeit keine leite
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Abfindungszahlung trotz Insolvenz
ÄlterHallo ihr lieben, im Sommer wird unser Betrieb geschlossen. Interessenausgleich und Sozialplan seit geraumer Zeit in trockenen Tüchern. Nun schlüpft unser AG unter den Rettungsschirm. Zu befürchten i