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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abfindungszahlung aus Sozialplan - welcher Arbeitsvertrag ist maßgebend?

R
Remo
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

eine Mitarbeiterin in Vollzeit ist in Mutterschutz und hat nun einen Vertrag ueber 20 Std./Woche waehrend ihrer Mutterschutzzeit erhalten.Der Vollzeitvertrag ruht solange. Sollte es in den naechsten Woche zu Sozialplanabfindungen kommen ist welcher Vetrag zur Berechnung maßgebend.? Danke fuer Eure Antworten

Gruß

Remo

2.84601

Community-Antworten (1)

A
Andreas

17.01.2006 um 09:48 Uhr

Hi Remo,

achtung, aufpassen !!!

Das ist eine Frage der Regelungen/Vereinbarungen im SoPl. sollte diesbezüglich nur geregelt sein, dass ein faktox X des Monatsgehaltes zur Anrechnung kommt, so wird das jetztige (gekürzte) Monatsgehalt zur Berechnung herangezogen.

Wäre die Kollegin also im Erziehungsurlaub geblieben, würde die letzte Regelung (100%) zur Berechnung herangezogen. Da sie jetzt aber in TZ arbeitet, wird ihr jetztiger Lohn (50%) zur Berechnung herangezogen.

Hier muß im SoPl unbedingt eine Regelung getroffen werden. Je nach Notwendigkeit und Verhandelbarkeit ist da alles möglich, von 100% wenn TZ in Erziehungszeit bis zu Regelungen, die beite Löhne (alt und jetzt) anteilig berücksichtigen.

Gruß

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