eine Mitarbeiterin in Vollzeit ist in Mutterschutz und hat nun einen
Vertrag ueber 20 Std./Woche waehrend ihrer Mutterschutzzeit erhalten.Der
Vollzeitvertrag ruht solange. Sollte es in den naechsten Woche zu Sozialplanabfindungen kommen ist welcher Vetrag zur Berechnung maßgebend.?
Danke fuer Eure Antworten
Gruß
Remo
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsänderung
Durch Interessenausgleich und Sozialplan Härten für Kollegen vermeiden