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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erste Jugendvertretung wählen

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Ich will eine Jugendvertretung im unseren Betrieb durchboxen ... Ich bin ziemlich neu im BR. Habe 1-2 Seminare hinter mir. Die Wahlbedingungen sind gegeben. Min 5 unter 18 Jahren oder bis 25 Jahren in Ausbildung. Jetzt meine Fragen.

  1. Muss der Betrieb oder der Betriebsrat dafür sorgen das Wahlen stattfinden, bei uns wäre es die erste Wahl der Jugendvertretung und könnte zu jeder zeit gemacht werden, richtig?

  2. Azubis gibt es bei uns 23 also müssten 3 gewählt werden, richtig ?

  3. Wir als Betriebsrat müssten den Wahlvorstand benennen. Wer kommt da in betracht und muss ein Mitglied der BR dabei sein?

  4. wie geht es Schritt für Schritt weiter?

Danke für die Infos.

Hab zwar das hier für die Jugendvertretung gelesen nur erscheint es mir manchmal etwas schwierig zu verstehen.

2.61105

Community-Antworten (5)

N
Nubbel

08.10.2012 um 20:54 Uhr

  1. ja
  2. wenn alle 23 den voraussetzungen des § 60 abs 1 betrvg entsprechen
  3. und 4. http://www.betriebsrat.com/jugendvertretung-rechte-und-pflichten
S
Skyline

08.10.2012 um 21:26 Uhr

Ok soweit hab ich das auf den Schirm. Denke ich.

Wo ich noch Probleme habe ist die Wahl des Wahlvorstandes.

Ich weiss wir als BR benennen sie.

Könnten wir den Wahlvorstand des damaligen Wahlvorstandes des BR 2010 nehmen.

Wer sollte es sein ?

Danke

N
Nubbel

08.10.2012 um 21:34 Uhr

steht alles in dem link

  1. Bestellung des Wahlvorstands

Der Wahlvorstand wird durch Euren Betriebsrat bestellt (§ 63 Abs. 2 BetrVG). Dazu gehört auch, dass Euer Betriebsrat einen Vorsitzenden des Wahlvorstands bestellt.

Gibt es bei Euch schon eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, dann muss Euer Betriebsrat spätestens 8 Wochen vor dem Ablauf der Amtszeit den Wahlvorstand (für die Neuwahl) bestellt haben (§ 63 Abs. 2 und 3 BetrVG).

  1. Größe des Wahlvorstands

Eine gesetzliche Vorgabe, aus wievielen Mitgliedern der Wahlvorstand bestehen darf oder muss, gibt es nicht. Dies bestimmt Euer Betriebsrat. Es sollten soviele Mitglieder sein, dass gewährleistet ist, dass die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Regelmäßig wird ein 3-köpfiger Wahlvorstand (1 Vorsitzender und 2 Beisitzer) ausreichen. Der Wahlvorstand muss insgesamt aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen (damit es bei Abstimmungen über Entscheidungen des Wahlvorstands nicht zu einer Stimmengleichheit kommen kann).

  1. Mitglieder des Wahlvorstands

Sowohl als Arbeitnehmer als auch als Auszubildender kannst Du unabhängig von Deinem Alter und der Dauer Deiner Betriebszugehörigkeit zum Mitglied des Wahlvorstandes bestellt werden.

Ihr müsst nur darauf achten, dass mindestens 1 Mitglied des Wahlvorstands die Wählbarkeit für den Betriebsrat besitzt (§ 38 Satz 2 Wahlordnung), also volljähriger Arbeitnehmer oder Auszubildender ist und seit 6 Monaten im Betrieb ist (§ 8 BetrVG).

Euer Betriebsrat kann für den Wahlvorstand auch Ersatzmitglieder bestellen (§§ 63 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 1 Satz 4 BetrVG) und soll Männer und Frauen bei der Bestellung der Mitglieder/Ersatzmitglieder des Wahlvorstands gleichermaßen berücksichtigen (§§ 63 Abs. 2 Satz 2, 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG).

G
gironimo

09.10.2012 um 11:18 Uhr

Wenn Du die Wahl "durchboxen" willst, solltest Du auch daran denken, dass es Kandidaten geben muss. Also denke an eine umfassende Information der Azubis.

Infos gibs übrigens auch hier: http://www.betriebsrat.com/jugendvertretung

S
Skyline

09.10.2012 um 20:30 Uhr

Wie Informiere ich die Azubis am Besten?=

Schwarzes Brett über E-mail ? Oder beides.

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