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§ 78a Absatz 4 BetrVG

J
josefschoen
Jan 2018 bearbeitet

am Standort unseres Konzern gibt es eine Ausbildung Abteilung und somit auch eine Jugendvertretung. Jetzt soll, 2 Monate vor Ausbildungsende nur der Kollege aus der Jugendvertretung einen Arbeitsplatz am Standort erhalten. Wir,2 weitere Kollegen sollen im Konzern ca. 500 km von zu Hause wechseln. Gibt es ein Recht das unser Kollege (Jugendvertreter) ausschließlich am Ausbildungsstandort einen Arbeitsvertrag erhalten muß ? Der Kollege hat während seiner Tätigkeit in der Jugendvertretung nur ein einiges mal in einer Sitzung. Wahrscheinlich war es von vornherein sein Kalkül durch die Wahl in die Jugendvertretung einen Arbeitsplatz zu erwirken. Er hat nie Leistungen erbracht und von innerhalb unserer Gruppe die schlechtesten Bewertungen erhalten. Wir finden das ungerecht, können Sie uns das Recht entsprechend erläutern?

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Community-Antworten (4)

C
celestro

22.11.2017 um 22:35 Uhr

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/weiterbeschaeftigung-eines-jav-mitglieds

BAG meint, die Weiterbeschäftigung sei auf den Betrieb beschränkt. Mehrere LAGs sehen das aber anders.

"1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen."

Der Absatz klingt irgendwie so, als müsse der AG den Auszubildenden gar nicht übernehmen. Jedenfalls dann nicht, wenn er es früh genug mitteilt. Seltsam !

H
hansimglueck

23.11.2017 um 07:28 Uhr

Ich verstehe die Frage so, dass es Azubis geht, die nicht in der JAV sind. Und die haben nun einmal nicht den Anspruch aus dem 78a - sorry

N
nicoline

23.11.2017 um 10:47 Uhr

*Der Absatz klingt irgendwie so, als müsse der AG den Auszubildenden gar nicht übernehmen. Jedenfalls dann nicht, wenn er es früh genug mitteilt. Seltsam! * Ist aber nicht ganz so! Sagt der AG gar nichts, geschieht die Übernahme automatisch, wenn sie den fristgerecht beantragt wurde.

Teilt der AG das schriftlich mit, muss das JAVM leider darum kämpfen / klagen und muss bei Erfolg dann auch übernommen werden.

N
nicoline

23.11.2017 um 10:48 Uhr

Gibt es ein Recht das unser Kollege (Jugendvertreter) ausschließlich am Ausbildungsstandort einen Arbeitsvertrag erhalten muß? Zumindest hat dieser vor den anderen das Recht dort zu arbeiten.

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