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Jugendvertretung auf Seminar senden

F
frischlinge
Nov 2016 bearbeitet

Hallo , unsere Jugend Vertretung würde gerne auf Seminar fahren. Wir haben 3 Vertreter.

Soweit ich weiß sollten sie einen Antrag an BR stellen, oder sich halt dazu äußern. Wir als BR stellen dann den Bedarf fest und Stimmen mit der Jugendvertretung ab.

Ist das die richtige Vorgehens weise ? Dürfen alle 3 wählen oder nur der Teilnehmende Vertreter?

Ach und noch etwas .............

Es durften 16 Frauen und 15 Jungen wählen. In der Jugendvertretung landeten 3 weibliche Vertreter der Männliche hatte nur 5 Stimmen. Ist es nicht so das die Minderheit auch einen Kandidaten stellen sollte?

Bei den Wahlen zum BR gilt ja die Berechnung nach d'hondt

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Community-Antworten (9)

K
Kölner

04.12.2014 um 16:49 Uhr

Welche Minderheit? Die gibt es ja nicht - deswegen ist Deine Frage redundant!

F
frischlinge

04.12.2014 um 17:01 Uhr

Kölner ...........

Kopfschüttel

K
Kölner

04.12.2014 um 17:05 Uhr

Schüttel Du mal den Kopf. Vielleicht hilft es! Nochmals die Frage: Welche Minderheit bei 15 Frauen und 15 Männer als Wahlberechtigte...?

Zu dem ersten Teil der Frage auch ne Antwort: Die JAV kann keine Beschlüsse fassen, die unmittelbar dem Arbeitgeber gegenüber wirksam sind (BAG vom 20. 11. 1973 – 1 AZR 331/73 und BAG vom 15. 1. 1992 – 7 ABR 23/90). Zum Ablauf: § 67 Abs. 2 BetrVG beachten und dann nach § 70 BetrVG einen Beschluss des BR fassen.

N
Nubbel

04.12.2014 um 17:28 Uhr

Es durften 15 Frauen und 15 Jungen wählen

weche 15 waren weniger als die anderen 15?

F
frischlinge

04.12.2014 um 20:25 Uhr

Sorry , ich meinte natürlich 16 weibliche. Aufstellen lassen haben sich 3 weibliche und 1 männlicher Kandidat. Danke für deine Antwort Kölner. Überflüssig wie immer Nubbel

N
Nubbel

04.12.2014 um 21:04 Uhr

du schüttelst erst den kopf bei dem einen und findest den anderen dann überflüssig.

eure jav ist falsch zusammen gesetzt. abgesehen davon, dass es einen kandidaten des minderheitengeschlechtes gab, hatte dieser jetzt auch mitglied sein müssen.

bevor du hier andere beleidigst, solltest du dich mit den begrifflichkeiten auseinandersetzen und deine frsgen gewissenhafter stellen.

dann bringt das mal in ordnung, viel spass

F
frischlinge

04.12.2014 um 22:55 Uhr

Danke für deine Antwort

G
gironimo

05.12.2014 um 17:39 Uhr

Das Minderheitengeschlecht und die damit verbundenen Sitze, hätte doch schon zum Auftakt der Wahl ermittelt werden müssen.

Anspruch auf Grundlagenschulung haben alle - wie eben auch BRs. Also sollte der BR einen entsprechenden Beschluss fassen.

H
Hoppel

06.12.2014 um 10:23 Uhr

@ frischlinge

"Ist es nicht so das die Minderheit auch einen Kandidaten stellen sollte?" Falsche Fragestellung; die Minderheit hat doch einen Kandidaten gestellt

"Bei den Wahlen zum BR gilt ja die Berechnung nach d"hondt" ??? Es geht doch um eine JAV und nicht um eine BR Wahl! Aber auch bei JAV Wahlen muss der Sitzanspruch des Geschlechts der Minderheit per D´Hondt errechnet werden. Also hätte im Wahlauschreiben stehen MÜSSEN, dass den Jungens ein Sitz in der JAV zusteht.

"In der Jugendvertretung landeten 3 weibliche Vertreter der Männliche hatte nur 5 Stimmen." Tja ... das Ergebnis ist definitiv FALSCH! Die Wahl kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden ...

Bevor ich eine falsch zusammengesetzte JAV zur Schulung schicke, würde ich mich erstmal mit der korrekten Zusammensetzung der JAV beschäftigen. Wenn eine Wahlanfechtung innerhalb der 14 Tage nicht mehr möglich ist, sollte die JAV z.B. Ihren Rücktritt beschließen und eine Neuwahl eingeleitet werden.

Was stand überhaupt im Wahlausschreiben???

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