Erstellt am 04.12.2014 um 15:49 Uhr von Kölner
Welche Minderheit? Die gibt es ja nicht - deswegen ist Deine Frage redundant!
Erstellt am 04.12.2014 um 16:01 Uhr von frischlinge
Kölner ...........
Kopfschüttel
Erstellt am 04.12.2014 um 16:05 Uhr von Kölner
Schüttel Du mal den Kopf. Vielleicht hilft es!
Nochmals die Frage:
Welche Minderheit bei 15 Frauen und 15 Männer als Wahlberechtigte...?
Zu dem ersten Teil der Frage auch ne Antwort:
Die JAV kann keine Beschlüsse fassen, die unmittelbar dem Arbeitgeber gegenüber wirksam sind (BAG vom 20. 11. 1973 – 1 AZR 331/73 und BAG vom 15. 1. 1992 – 7 ABR 23/90).
Zum Ablauf:
§ 67 Abs. 2 BetrVG beachten und dann nach § 70 BetrVG einen Beschluss des BR fassen.
Erstellt am 04.12.2014 um 16:28 Uhr von Nubbel
Es durften 15 Frauen und 15 Jungen wählen
weche 15 waren weniger als die anderen 15?
Erstellt am 04.12.2014 um 19:25 Uhr von frischlinge
Sorry ,
ich meinte natürlich 16 weibliche.
Aufstellen lassen haben sich 3 weibliche und 1 männlicher Kandidat.
Danke für deine Antwort Kölner.
Überflüssig wie immer Nubbel
Erstellt am 04.12.2014 um 20:04 Uhr von Nubbel
du schüttelst erst den kopf bei dem einen und findest den anderen dann überflüssig.
eure jav ist falsch zusammen gesetzt. abgesehen davon, dass es einen kandidaten des minderheitengeschlechtes gab, hatte dieser jetzt auch mitglied sein müssen.
bevor du hier andere beleidigst, solltest du dich mit den begrifflichkeiten auseinandersetzen und deine frsgen gewissenhafter stellen.
dann bringt das mal in ordnung, viel spass
Erstellt am 04.12.2014 um 21:55 Uhr von frischlinge
Erstellt am 05.12.2014 um 16:39 Uhr von gironimo
Das Minderheitengeschlecht und die damit verbundenen Sitze, hätte doch schon zum Auftakt der Wahl ermittelt werden müssen.
Anspruch auf Grundlagenschulung haben alle - wie eben auch BRs. Also sollte der BR einen entsprechenden Beschluss fassen.
Erstellt am 06.12.2014 um 09:23 Uhr von Hoppel
@ frischlinge
"Ist es nicht so das die Minderheit auch einen Kandidaten stellen sollte?"
Falsche Fragestellung; die Minderheit hat doch einen Kandidaten gestellt
"Bei den Wahlen zum BR gilt ja die Berechnung nach d"hondt"
??? Es geht doch um eine JAV und nicht um eine BR Wahl!
Aber auch bei JAV Wahlen muss der Sitzanspruch des Geschlechts der Minderheit per D´Hondt errechnet werden. Also hätte im Wahlauschreiben stehen MÜSSEN, dass den Jungens ein Sitz in der JAV zusteht.
"In der Jugendvertretung landeten 3 weibliche Vertreter der Männliche hatte nur 5 Stimmen."
Tja ... das Ergebnis ist definitiv FALSCH! Die Wahl kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses angefochten werden ...
Bevor ich eine falsch zusammengesetzte JAV zur Schulung schicke, würde ich mich erstmal mit der korrekten Zusammensetzung der JAV beschäftigen.
Wenn eine Wahlanfechtung innerhalb der 14 Tage nicht mehr möglich ist, sollte die JAV z.B. Ihren Rücktritt beschließen und eine Neuwahl eingeleitet werden.
Was stand überhaupt im Wahlausschreiben???