Verbot zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung - weil der BR das nicht erlaubt?
Hallo,
die Azubis wollen im September eine Jugendvertretung wählen, da wir endlich mehr als 5 Auszubildende sind und für die nächsten Jahre die 5 Auszubildenden Grenze nicht unterschreiten werden. Auf Anfrage beim Betriebsrat zur Vorbereitung und Ausführung der Wahl meinte dieser, er müsse zuerst innerhalb des Betriebsrates abstimmen ob sie eine Jugendvertretung erlauben würden. Sollte die Abstimmung für uns negativ verlaufen würden sie uns keine Jugendvertreterwahl oder Jugendvertretung zugestehen. Kann der Betriebsrat das einfach entscheiden oder steht uns nicht gesetzlich ein Jugendvertreter zu? Danke schon mal für die Mühe!
Community-Antworten (2)
25.07.2008 um 19:35 Uhr
§ 60 Errichtung und Aufgabe (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt. (2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften die besonderen Belange der in Absatz 1 genannten Arbeitnehmer wahr.
Im Gesetz steht nicht "es können" oder "nach Absprache mit dem BR" sondern "es werden". Habt ihr eine zuständige Gewerkschaft? Denn wenn euer BR zicken macht, wendet euch an diese.
25.07.2008 um 20:50 Uhr
und § 63 BetrVG nicht vergessen. Was passiert wenn der BR nicht aktiv wird/ die JAV Wahl versucht zu verhindern?
§ 63 Wahlvorschriften (1) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung wird in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. (2) Spätestens acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung bestellt der Betriebsrat den Wahlvorstand und seinen Vorsitzenden. Für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter gelten § 14 Abs. 2 bis 5, § 16 Abs. 1 Satz 4 bis 6, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie die §§ 19 und 20 entsprechend. (3) Bestellt der Betriebsrat den Wahlvorstand nicht oder nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder kommt der Wahlvorstand seiner Verpflichtung nach § 18 Abs.1 Satz 1 nicht nach, so gelten § 16 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und § 18 Abs. 1 Satz 2 entsprechend; der Antrag beim Arbeitsgericht kann auch von jugendlichen Arbeitnehmern gestellt werden. .....................................
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Jugend- und Auszubildendenvertretung MUSS oder KANN
Guten Morgen, ich versuche mich gerade mit dem Thema Jugend- und Auszubildendenvertretung auseinanderzusetzen und stoße hierbei immer wieder auf Wörter wie "der BR kann", an anderer Stelle jedoch h
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hallo zusammen, folgende Sache: Wir möchten eine Jugend- und Auszubildendenvertretung gründen. Eine Kollegin dieses Kreises ist Ersatzmitglied im Betriebsrat und hat auch schon an einer Sitzung tei
Keine Wahlvorschläge zur JAV - Wann findet nächste Wahl statt?
Wann darf frühestens oder wann muss spätestens die nächste Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung eingeleitet werden, wenn die erste Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung nicht stattfin
Wahlvorstand Jugend- und Auszubildendenvertretung
Hallo, wir (BR) möchten erstmals eine Jugend- und Auszubildendenvertretung einsetzen. Zu den Wahlformalitäten (Wahlvorstand) hätte ich Fragen: - muss der Wahlvorstand aus den Reihen der Auszubilde