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Überstunden

R
rugby
Jan 2018 bearbeitet

werden überstunden von lehlingen aufs kindergeld angerechnet

1.02905

Community-Antworten (5)

K
KleineHexe Akzeptiert

02.10.2012 um 10:08 Uhr

Kindergeld ist seit 2012 einkommensunabhängig solange die Erstausbildung läuft.

Warum sollten volljährige Auszubildende keine Überstunden leisten dürfen?

Kleine Hexe

D
Dieloewin

02.10.2012 um 09:21 Uhr

Und was denkst Du, haben die Überstunden eines Azubis mit dem Kindergeld zu tun???? Auch dürfen diese keine Überstunden ableisten !

D
Dieloewin

02.10.2012 um 10:15 Uhr

Und wo steht denn das die Azubis volljährig sind. Auch sollte man das Jugenschutzgesetz beachten. Die Schmerzgrenze ist bei wöchentlich 40 Std. erreicht. Bei Volljährigkeit maxi 48 Stunden. Gilt denn ein Tarifvertrag?

M
Mundwerker

02.10.2012 um 10:38 Uhr

Rugbys Frage zielte wahrscheinlich darauf ab, ob Überstunden dazu führen können, dass das Jahreseinkommen so hoch ausfällt, dass der Kindergeldanspruch entfällt. Kleine Hexe sagte es schon, seit 2012 ist der Kindergeldanspruch einkommensunabhängig. Bis zum 31.12.2011 wäre es tatsächlich möglich gewesen den Anspruch für das gesamte Kalenderjahr zu verlieren, wenn das Jahreseinkommen des Lehrlings 8.004,- € überstiegen hätte.

B
blackjack

02.10.2012 um 11:33 Uhr

.....zusätzlich wäre zu beachten, sollten die Überstunden mit der Ausbildung in keinem Sachzusammenhang stehen, so ist gem. § 612 Absatz II BGB die für gewerbliche Arbeitnehmer tariflich vorgesehene Vergütung zu zahlen.

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