Erstellt am 02.10.2012 um 07:21 Uhr von Dieloewin
Und was denkst Du, haben die Überstunden eines Azubis mit dem Kindergeld zu tun????
Auch dürfen diese keine Überstunden ableisten !
Erstellt am 02.10.2012 um 08:08 Uhr von KleineHexe
Kindergeld ist seit 2012 einkommensunabhängig solange die Erstausbildung läuft.
Warum sollten volljährige Auszubildende keine Überstunden leisten dürfen?
Kleine Hexe
Erstellt am 02.10.2012 um 08:15 Uhr von Dieloewin
Und wo steht denn das die Azubis volljährig sind.
Auch sollte man das Jugenschutzgesetz beachten. Die Schmerzgrenze ist bei
wöchentlich 40 Std. erreicht. Bei Volljährigkeit maxi 48 Stunden. Gilt denn ein
Tarifvertrag?
Erstellt am 02.10.2012 um 08:38 Uhr von Mundwerker
Rugbys Frage zielte wahrscheinlich darauf ab, ob Überstunden dazu führen können, dass das Jahreseinkommen so hoch ausfällt, dass der Kindergeldanspruch entfällt.
Kleine Hexe sagte es schon, seit 2012 ist der Kindergeldanspruch einkommensunabhängig.
Bis zum 31.12.2011 wäre es tatsächlich möglich gewesen den Anspruch für das gesamte Kalenderjahr zu verlieren, wenn das Jahreseinkommen des Lehrlings 8.004,- € überstiegen hätte.
Erstellt am 02.10.2012 um 09:33 Uhr von blackjack
.....zusätzlich wäre zu beachten, sollten die Überstunden mit der Ausbildung in keinem Sachzusammenhang stehen, so ist gem. § 612 Absatz II BGB die für gewerbliche Arbeitnehmer tariflich vorgesehene Vergütung zu zahlen.