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Definition Reisezeit als Arbeitszeit im Sinne von Ü-Stunden und Arbeitszeitgesetz

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bin grade am suchen wegen KollegInnen die regelmäßig außerhalb in Betriebsstätten tätig sind und dabei mit Zug oder selbstgesteuertem PKW reisen.

Sind die reisezeiten Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes? Sind die reisezeiten, sofern die tarifliche ARbeitszeit überschritten wird, als Mehrarbeit/Überstunden zu vergüten? Viele Grüße von den Betriebsratten

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

01.10.2012 um 14:51 Uhr

Vom AG veranlasste Reisezeiten, die während der normalen Arbeitszeit stattfinden, sind Arbeitszeit. Dabei kann es zu Mehrarbeit kommen. Im Sinne des ArbZG sind es nicht immer Arbeitszeiten (im Zug ein Nickerchen machen)

Ansonsten kann die Antwort aber nur heißen: Es kommt darauf an!

Zu dem Thema gibt es einen riesigen Berg von Rechtsprechung,

  • Fahrten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit; mit dem Auto; mit dem Zug oder als Beifahrer und Notebook oder schlafend
  • von zu Hause oder vom Betrieb abgefahren usw.

Außerdem: Was steht in den Reiserichtlinien des Betriebes und gibt es eine BV zum Thema Arbeitszeiten im Außendienst. Ist das Fahren auf Grund der Tätigkeit als Hauptarbeitspflicht anzusehen .......

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