Erstellt am 27.09.2012 um 19:29 Uhr von Marianne
@sprosse
Bist Du BR??? Dann verstehe ich die Frage nicht! Denn ein BR sollte hier die Antwort kennen, also § 87!
Erstellt am 28.09.2012 um 09:43 Uhr von gironimo
Der AG kann nicht einseitig Pausen festlegen. Bekanntlich ist der BR in der Mitbestimmung. Da § 4 ArbZG bei 5 Stunden keine Pause zwingend vorsieht, könnte nur mit Zustimmung des BR eine weitere Pause vereinbart werden.
Also würde ich den AG erst einmal fragen, warum er eine Pause will.
Erstellt am 28.09.2012 um 09:52 Uhr von GuidoW
Normalerweise bräucht sie garkeine Pause machen, da sie ja nicht über 6 h täglich arbeitet.
Erstellt am 28.09.2012 um 17:06 Uhr von Nubbel
1) warum die löschung?
2) bleibt immer noch die frage, wann machen alle anderen pause?
3) gironimo, wo steht das? da steht das spätestens nach 6stunden eine pause sein muss, nicht mehr und nicht weniger.
ich glaube eher, das sich hier jemand die pause spart um früher ins we zu gehen und der arbeitgeber dem einen riegel vorschiebt.
Erstellt am 29.09.2012 um 11:06 Uhr von Hoppel
@ Nubbel
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Diese Kollegin soll nun statt bislang 30 Minuten weitere 30 Minuten Pause einlegen ...
@ sprosse
Gibt es einen Betriebsrat? Falls ja, ist dieser bzgl. der Pausenzeiten über den 87er im Boot.
Gibt es keinen Betriebsrat, kann der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen; aber er ist verpflichtet, die Grenzen billigen Ermessens zu wahren.
Ich halte es für sehr grenzwertig, einem AN mit einer Arbeitszeit von 5,5 Stunden eine 1stündige Pause zu "verordnen".
Erstellt am 29.09.2012 um 11:38 Uhr von Nubbel
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Diese Kollegin soll nun statt bislang 30 Minuten weitere 30 Minuten Pause einlegen ...
Antwort 5 Erstellt am 29.09.2012 um 11:06 Uhr von Hoppel
Freitags arbeitet sie von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr ohne Pause.
wer kann nicht lesen?