W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeit

S
sprosse
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 27 Std. Sie arbeitet von Mo-Do täglich von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr(eine halbstündliche Pause ist darin enthalten). Freitags arbeitet sie von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr ohne Pause. Der AG möchte nun ihren Aufenthalt in der Firma verlängern indem er ihr zusätzlich noch eine weitere Pause von einer halben Stunde aufbrummen möchte. Wie geht man da am besten vor. In ihrem Arbeitsvertrag stehen nur die wöchentlichen Stunden, keine Arbeitszeiten. Das kann doch nur ein schlechter Scherz sein. Vielen Dank im voraus .

1.54306

Community-Antworten (6)

M
Marianne

27.09.2012 um 21:29 Uhr

@sprosse
Bist Du BR??? Dann verstehe ich die Frage nicht! Denn ein BR sollte hier die Antwort kennen, also § 87!

G
gironimo

28.09.2012 um 11:43 Uhr

Der AG kann nicht einseitig Pausen festlegen. Bekanntlich ist der BR in der Mitbestimmung. Da § 4 ArbZG bei 5 Stunden keine Pause zwingend vorsieht, könnte nur mit Zustimmung des BR eine weitere Pause vereinbart werden.

Also würde ich den AG erst einmal fragen, warum er eine Pause will.

G
GuidoW

28.09.2012 um 11:52 Uhr

Normalerweise bräucht sie garkeine Pause machen, da sie ja nicht über 6 h täglich arbeitet.

N
Nubbel

28.09.2012 um 19:06 Uhr

  1. warum die löschung?
  2. bleibt immer noch die frage, wann machen alle anderen pause?
  3. gironimo, wo steht das? da steht das spätestens nach 6stunden eine pause sein muss, nicht mehr und nicht weniger.

ich glaube eher, das sich hier jemand die pause spart um früher ins we zu gehen und der arbeitgeber dem einen riegel vorschiebt.

H
Hoppel

29.09.2012 um 13:06 Uhr

@ Nubbel

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Diese Kollegin soll nun statt bislang 30 Minuten weitere 30 Minuten Pause einlegen ...

@ sprosse

Gibt es einen Betriebsrat? Falls ja, ist dieser bzgl. der Pausenzeiten über den 87er im Boot. Gibt es keinen Betriebsrat, kann der AG von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen; aber er ist verpflichtet, die Grenzen billigen Ermessens zu wahren.
Ich halte es für sehr grenzwertig, einem AN mit einer Arbeitszeit von 5,5 Stunden eine 1stündige Pause zu "verordnen".

N
Nubbel

29.09.2012 um 13:38 Uhr

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Diese Kollegin soll nun statt bislang 30 Minuten weitere 30 Minuten Pause einlegen ... Antwort 5 Erstellt am 29.09.2012 um 11:06 Uhr von Hoppel

Freitags arbeitet sie von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr ohne Pause.

wer kann nicht lesen?

Ihre Antwort