Schabenbefall (Kakerlaken) in einer Grossküche
Hallo BRM, nächste Woche bin ich als NR bei der wöchentlichen Betriebsratssitzung dabei und möchte den Schabenbefall in unserer Grossküche ansprechen. Der Befall wird nicht ernst genommen und keine Maßnahmen getroffen dagegen vorzugehen. Der genaue Grund ist mir nicht bekannt, aber es wird abgewiegelt. Ist es der richtige Weg dieses, über eine BR Sitzung zu regeln, da diese kleinen Tierchen weiter gut gedeihen und immer grösser werden. Oder sollte man selbst dem zuständigen Gesundheitsamt einen entsprechencenden Hinweis geben?
MFG Tobistef
Community-Antworten (3)
25.09.2012 um 19:26 Uhr
Sofort das Gesundheitsamt und Gewerbeaufsicht einschalten!
Wenn keine Anhilfe geschaffen wird ist mit der Schließung zu rechen! Es besteht Gesundheitsgefahr.
Schaben können Krankheitserreger auf Lebensmittel übertragen, die gesundheitlich bedenklich sein können. Beispielsweise können Salmonellen oder Schimmelpilzsporen übertragen werden. Schaben machen Lebensmittel durch Fraß und ihre Ausscheidungen ungenießbar. Neben Infektionsrisiken wie Magen-Darm-Erkrankungen können die Ausscheidungen der Schaben auch Allergien auslösen. Ein Schabenbefall stellt somit ein Gesundheitsrisiko dar. Zudem verbreiten und vermehren sich Schaben sehr schnell. Die Schädlinge werden über Waren oder Urlaubsgepäck in die Wohnung eingeschleppt oder sie wandern von angrenzenden Bereichen, oft von Lebensmittel verarbeitenden Betrieben ein. So kann schnell das ganze Wohnhaus betroffen sein. Das Auftreten von Schaben hat somit nichts mit mangelnder Sauberkeit zu tun und es sollte schnell professioneller Rat und Hilfe eingeholt werden.
http://www.pan-germany.org/download/biozide/infoblatt_schaben_kakerlaken.pdf
Also, Fall des Arbeits und Gesundheitsschutzes § 87
25.09.2012 um 19:27 Uhr
was meinst Du mit NR (Nachrücker?)?
Zumindest sollte der BR wissen, wie er den AG dazu bewegen kann, schnellstmöglich zu handeln.
Wer wiegelt denn ab? Vielleicht solltest Du gar nicht erst bis zur Sitzung warten, sondern gleich den BRV von dieser Angelegenheit informieren und über den Fall sprechen.
26.09.2012 um 16:42 Uhr
Arbeitgeber und auch Betriebsrat haben unverzüglich für Abhilfe zu sorgen:
Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz und auch um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Wenn das an die Öffentlichkeit gerät, ist der Schaden um ein Vielfaches größer, als wenn der AG den Schädlingsbekämpfer ruft.
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