Hauswirtschaft teilweise an Fremdfirma vergeben
Hallo, bin mal gespannt auf eure Antworten zu folgendem Fall:
Es geht um ein Altenheim mit ca.15 beschäftigten Hauswirtschaftskräften. 4 waren nur in der Reinigung tätig, jede hatte ihren Stock den sie zu reinigen hatte und das seit vielen Jahren. Die anderen waren in der Grossküche eingesetzt um z.B das Frühstück vorzubereiten, Wäscherei und Reinigung in den öffentlichen Bereichen.
Nun kam die neue Hausleitung. Eine MA der Reinigung im 4.Stock war 6 Wochen krank und die Hausleitung hat in dieser Zeit eine Fremdfirma beauftragt, die jetzt fest im 4.Stock die Reinigung übernimmt. Sonst haben es immer die anderen Reinigungskräfte übernommen wenn jemand krank war.
Die MA war überrascht als sie aus dem Krankenstand kam und die Hausleitung meinte, sie hätte somit keine Arbeit mehr für sie weil es die Fremdfirma übernommen hat. Die MA erklärte daß doch eine Kollegin aus der Waschküche in 2 Wochen in Rente gehe und sie doch die Stelle übernehmen könnte. So war es dann auch.
Jetzt nachdem eine andere MA aus dem 3.Stock der Reinigung für 3 Wochen ausgefallen ist, wird erzählt das die Hausleitung auch dort die Fremdfirma einsetzen möchte.
Wie geht es dann mit der MA weiter, muss ihr ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden oder muss sie um eine Kündigung fürchten?
Community-Antworten (7)
23.10.2024 um 17:25 Uhr
Die erste Frage ist, ob es bei euch eine Mitarbeitervertretung gibt (oder sogar einen Betriebsrat, je nach Träger)?
Zunächst ist es durchaus legitim, auch zur Vermeidung von Überlast bei andere Beschäftigten, in dem von Dir geschilderte Situation vorübergehend eine Fremdfirma mit der Reinigung eines Teilbereichs zu beauftragen. Vorübergehend, denn der endgültigen Wegfall eines Arbeitsplatzes (aufgrund von Fremdvergabe) unterliegt bei der Umsetzung die Mitbestimmung. Die Entscheidung selbst, sich vom Reinigungskräfte zu trennen und diese Aufgabe an eine Fremdfirma zu vergeben ist unternehmerisch, die Umsetzung jedoch nicht.
Da es sich bei der erste Kollegin um am Ende um eine Versetzung handelt, wäre auch das Mitbestimmungspflichtig. Sollte die Kollegin aus dem 3. Stock nach Rückkehr aus der Erkrankung damit konfrontiert werden, dass ihr Arbeitsplatz weggefallen ist, muss auch hier entweder eine Versetzung veranlasst werden oder muss der AG eine Kündigung aussprechen (schriftlich, mündlich ist nicht wirksam). Beide Vorgänge sind Mitbestimmungspflichtig. Bei eine Kündigung sollte die betreffende Mitarbeiterin dann Klage einreichen, wo der AG dann vor dem Arbeitsgericht belegen muss, dass die Kündigung unumgänglich war.
23.10.2024 um 22:06 Uhr
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort und ja, es gibt einen Betriebsrat.
24.10.2024 um 10:37 Uhr
Ich sehe da als erstes mal den BR gefordert. 1.Nachfragen ob er beteiligt war! 2. Wenn ja, fragen was die Beweggründe waren dem zuzustimmen. 3. Wenn er nicht beteiligt war fragen warum er sich nicht dagegen wehrt dass sein MB missachtet wurde.4. Fragen was er gedenkt zu tun. 5. das in der Betriebsversammlung ansprechen .
24.10.2024 um 11:39 Uhr
Habe heute beim BR nachgefragt und der BR wurde nicht hinzugezogen oder informiert. Die meinten das die Hausleitung ohne deren Zustimmung sowieso nichts machen könne und sie muss erstmal begründen warum sie das vorhat, was mit dem Mitarbeiter dann passiert usw. Bis dahin abwarten was sich tut.
24.10.2024 um 12:20 Uhr
@ Gara1978 der BR hätte schon beim ersten mal einschreiten müssen!! Dann wäre eure Hausleitung schon gar nicht auf den Gedanken gekommen das nochmals durchziehen zu wollen. Kann es sein dass euer BR ganz schön konfrontationsscheu ist?? Er soll mal den §87 BetrVG lesen.
24.10.2024 um 14:51 Uhr
Der Betriebsrat war bei dem 1.Mal anders besetzt, die BR Vorgesetzte war gut mit der Hausleitung und hat alles getan was sie wollte, hat ihr vieles "gesteckt" und da wurde auch oft die Schweigepflicht gebrochen um der Hausleitung vieles brühwarm zu erzählen. Die Hausleitung bosst ihre Mitarbeiter wenn sie jemanden nicht leiden kann oder jemanden loswerden möchte der nicht so will wie sie es möchte, vorallem mit Quiet Firing aber das ist den Geschäftsführer und oberen Chefs bekannt, wird aber nichts unternommen weil sie es natürlich abstreitet. Seit April ist der BR neu besetzt und die sind alles andere als konfrontationsscheu.
24.10.2024 um 15:46 Uhr
Dann hat der neue BR jetzt allen Grund loszulegen.
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