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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gefährdungsbeurteilung für eine Schwangere

P
Pradamarfa
Jun 2023 bearbeitet

Hey ich bin schwanger arbeite in einer Großküche eines krankeshauses .Fließbandarbeit und schwer heben ist bei uns Standard. Nun zu meiner Frage wenn mein Chef die Gefährdungsbeurteilung ausfüllt soll dies dann zur Personalabteilung .wielange dauert es dann bis ich ins beschäftigungsverbot komme ?

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Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

20.06.2023 um 18:12 Uhr

Ich lese da mal heraus, dass es lediglich um das betriebliche und nicht um das ärztliche Beschäftigungsverbot geht?

Ist bei Euch die Personalabteilung der schnellste Weg zur Bearbeitung, oder wäre es vielleicht besser bei der Geschäftsleitung adressiert? Hier würde ich den schnellsten Bearbeitungsweg sehen, und er kann ASAP das betriebliche Beschäftigungsverbot aussprechen.

Und dann kommt es eben darauf an wie er dazu steht. Ist er mit Dir einer Meinung, dass Du den Betrieb nicht mehr betreten sollst, gibt es eigentlich nichts was diese Erklärung verzögern könnte.

Anders ist es, wenn er erst prüfen will inwieweit er Dich weiterbeschäftigen kann. Er könnte zunächst die Vorgaben nach ArbschG, MuSchG etc. prüfen und sich bei den zuständigen Behörden erkundigen. Dazu kann man dann natürlich zeitlich keine Angaben machen.

C
celestro

20.06.2023 um 19:12 Uhr

Ich würde ja erwarten, da eine große "Prüfung" da nicht stattfinden muss, weil man sowas ja immer "einplanen" muss. Also da erst zu prüfen, wenn das erste Mal in der Abteilung jemand schwanger wird, wäre ja ....

R
rtjum

21.06.2023 um 10:20 Uhr

" Also da erst zu prüfen, wenn das erste Mal in der Abteilung jemand schwanger wird, wäre ja ...." besch., fahrlässig oder was auch immer bin da voll bei celestro. Sollte in einem Betrieb mit einer ordentlichen Arbeitssicherheitsorganisation als sogenannte vorausschauende Gefährdungsbeurteilung vorliegen.

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