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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsunfall ja oder nein?

M
Mareike
Feb 2024 bearbeitet

Hallo ihr Lieben,

Wir haben derzeit im Pflegeheim (Betreuungsbereich) ein Problem.

Nach Festen sollen wir jetzt in der Betriebsküche/Großküche, beim Abwasch helfen.

Unsere Frage ist, sind die Kollegen denn dort versichert? Obwohl das nicht unser Bereich ist. Wir bekommen von verschiedenen Stellen, unterschiedliche Antworten.

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Community-Antworten (9)

M
Moreno

21.02.2024 um 13:05 Uhr

Ja klar seid Ihr auch an anderen Standorten versichert.

OH
Olav HB

21.02.2024 um 14:19 Uhr

Ja, denn es betrifft hier ein vom Arbeitgeber angeordnete Tätigkeit. Wenn bei dieser Tätigkeit Maschinen genutzt werden, kann es aber erforderlich sein, dass hier eine Sicherheitseinweisung erfolgt, welche aber die VErantwortung des AGs ist.

M
Mareike

21.02.2024 um 17:11 Uhr

Danke für die Antworten!

T
Tagträumer_5

23.02.2024 um 06:14 Uhr

Die Bedienung eines Geschirrspülers kann schon den Horizont des einen oder anderen übersteigen, ließt man täglich, dass Spülkräfte daran scheitern.

Du hast wohl noch nie in Deinem Leben eine Gastro Spülmaschine gesehen bzw. bedient?!

M
Moreno

23.02.2024 um 07:43 Uhr

Mareike nicht auf den Tagträumer hören nur ein Troll der meint hier stänkern zu müssen! Hat halt ein Trauma weil ihn die Mama nicht geliebt hat!

NB
nicht brauchen

23.02.2024 um 09:29 Uhr

Ich finde die Frage des TE berechtigt. Wenn zum Beispiel scharfe Messer verwendet wurden und man diese spült (nicht in der Spülmaschine, die gehören da nicht rein) kann man sich schon verletzen. Hab das daheim bei einem Häkselmesser geschafft. Auch kann bei einem Spülen die Küche durch die Feuchtigkeit sehr rutschig werden. Hier ist auch eine Unfallgefahr (Aufzählung nicht abschließend). Wenn es nur auf einen Knopf drücken ginge, würde der TE nicht fragen. Die Beantwortung von Fragen in einem Forum kann schon den Horizont des einen oder anderen übersteigen, ließt man täglich, dass Nachtaufbleiber6 daran scheitern.

D
DummerHund

23.02.2024 um 10:41 Uhr

Für mich stellt sich doch erst einmal die Frage, seit ihr überhaupt damit einverstanden den Abwasch mit zu machen und lassen dies eure Arbeitsverträge zu. Seit ihr so viel Personal das ihr den Abwasch erledigen könnt und nicht bei den zu betreuenden Menschen sein könnt? Wie wurde das denn in der Vergangenheit gehandhabt?

C
celestro

23.02.2024 um 13:50 Uhr

Ob die MA damit einverstanden sind, hat mEn zunächst einmal keine Relevanz. Die Frage "lassen dies die Arbeitsverträge zu" grundsätzlich schon.

ABER ... wir reden hier nicht davon, das ein MA nur noch spülen soll, sondern "nach einem Fest helfen" ... also ab und zu mal helfen. Da sehe ich absolut nicht, wie man als BR "mit dem Arbeitsvertrag winken könnte". Selbst wenn man spezielles Personal für die Küche hat, dürfte es (ist zumindest meine Meinung) kein Verstoß gegen den AV darstellen, das die Kräfte mal beim Spülen helfen.

D
DummerHund

23.02.2024 um 16:34 Uhr

@celestro Gebe ich dir im Grundsatz recht. Ich selbst würde mir da auch keinen bei abbrechen da aus zu helfen (bin eh der Spülboy wenn wir im Jahr ca. 5 Monte mit dem Wohnwagen unterwegs sind). Was mich nur stört ist das "sollen helfen". Kann man aber wohl nur weiter drauf eingehen wenn die TE schreibt wie oft und welche Dimensionen das dann ein nimmt.

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