Urlaubsunterbrechung
Hi, sagt mal liege ich richtig. Ein MA wurde aus dem regulären Urlaub geholt. Leute fehlten. Steht diesem Kollegen ein Zusatzurlaubstag zu? Ich glaube ja.
Community-Antworten (4)
25.09.2012 um 15:47 Uhr
------ nö ---------
25.09.2012 um 16:43 Uhr
Aber, idR muss er den Urlaub nicht unterbrechen. Waere also vorher Verhandlungssache gewesen. Einmal genehmigter Urlaub kann idR nicht zurueckgenommen werden. Dazu gibt es auch ne Menge BAG Rechtsprechung.
25.09.2012 um 17:49 Uhr
Wie konnte denn das passieren. Wieder einmal das Handy am Strand angeschaltet gelassen und dann keine Worte für das NEIN gefunden.
Urlaubsunterbrechung ist nicht vorgesehen. Wenn ein AN aber gearbeitet hat, hat er keinen Urlaub gemacht, bekommt also zumindest diese Urlaubstage gut geschrieben.
Ansonsten gibt es keinen Anspruch, es sei denn es gäbe darüber zusätzliche Vereinbarungen (ich habe kürzliche eine BV gelesen, wo so etwas geregelt war; fand ich aber ganz allgemein bedenklich)
25.09.2012 um 19:51 Uhr
man kann frohen Mutes behaupten, eine Rückholung aus dem genehmigten Urlaub per einseitiger Anweisung des AG ist in aller Regel Unsinn und braucht nicht beachtet werden
lässt sich der AN trotzdem darauf ein, wird/werden diese/r Tag/e auf den Urlaubsanspruch wieder draufgepackt
ich kenne auch TV, BV, die für Fälle dieser Art Zusatzurlaub vorsehen, also muß man schauen, wo ein solcher Anspruch vertraglich bestehen könnte
ohne vereinbarte Anspruchsgrundlage gibt es keinen Zusatzurlaub
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