Erstellt am 25.09.2012 um 13:47 Uhr von blackjack
Erstellt am 25.09.2012 um 14:43 Uhr von rechtbekommen
Aber, idR muss er den Urlaub nicht unterbrechen. Waere also vorher Verhandlungssache gewesen. Einmal genehmigter Urlaub kann idR nicht zurueckgenommen werden. Dazu gibt es auch ne Menge BAG Rechtsprechung.
Erstellt am 25.09.2012 um 15:49 Uhr von gironimo
Wie konnte denn das passieren. Wieder einmal das Handy am Strand angeschaltet gelassen und dann keine Worte für das NEIN gefunden.
Urlaubsunterbrechung ist nicht vorgesehen. Wenn ein AN aber gearbeitet hat, hat er keinen Urlaub gemacht, bekommt also zumindest diese Urlaubstage gut geschrieben.
Ansonsten gibt es keinen Anspruch, es sei denn es gäbe darüber zusätzliche Vereinbarungen (ich habe kürzliche eine BV gelesen, wo so etwas geregelt war; fand ich aber ganz allgemein bedenklich)
Erstellt am 25.09.2012 um 17:51 Uhr von Watschenbaum
man kann frohen Mutes behaupten, eine Rückholung aus dem genehmigten Urlaub per einseitiger Anweisung des AG ist in aller Regel Unsinn und braucht nicht beachtet werden
lässt sich der AN trotzdem darauf ein, wird/werden diese/r Tag/e auf den Urlaubsanspruch wieder draufgepackt
ich kenne auch TV, BV, die für Fälle dieser Art Zusatzurlaub vorsehen,
also muß man schauen, wo ein solcher Anspruch vertraglich bestehen könnte
ohne vereinbarte Anspruchsgrundlage gibt es keinen Zusatzurlaub