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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Resturlaub nach Krankheit und Umschulung

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Oppi
Mai 2022 bearbeitet

Hallo, ich habe folgendes anliegen. Ich werde jetzt mein Arbeitsverhältnis kündigen. Ich hatte vor 3 Jahren einen Bandscheibenvorfall bin dann in die Reha. Jetzt mache ich seit 2 Jahren eine Umschulung über die Rentenversicherung. Mein jetziges Arbeitsverhältnis ruht. Da das Arbeitsverhältnis ruht stehen mir laut Internet 2 Jahre Jahresurlaub zu. Jetzt habe ich meine Kündigung geschrieben und um Auszahlung der Restage gebeten.Als Antwort kam jetzt zurück das es keine finanzielle Abgeltung gibt ist dieses so rechtens? Mit freundlichen Grüßen Michael

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Community-Antworten (4)

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DummerHund

12.05.2022 um 16:11 Uhr

Kann der AN den ihm zustehenden Urlaub bis zum Vertragsende noch nehmen, dann muss er ihn nehmen. Der AG muss ihn dann nicht finanziell Abgelten.

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Relfe

12.05.2022 um 16:19 Uhr

wenn Dein AV seid 2 Jahren ruht und wir jetzt Mai haben, dann steht Dir der Jahresurlaub 2021 plus den Urlaub den Du jetzt in 2022 erworben hast zu. Alturlaub verfällt entgültig 15 Monate nach Jahresende des Urlaubjahres, demnach ist der Urlaub 2020 verfallen. https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html

auch bei langjährig ruhendem AV https://www.dbb.de/arbeitnehmende/rechtsprechung/arbeitsvertragsrecht/urlaub-langjaehrig-ruhendes-arbeitsverhaeltnis.html

Aber wenn Du eine Umschulung gemacht hast, dann wirst Du in den letzten 2 Jahren wahrscheinlich Urlaub gehabt haben bei dem Umschulungsbetrieb.

Von wann sollen die 2 Jahre Urlaub sein? 2018/2019 ?

O
Oppi

12.05.2022 um 16:42 Uhr

Danke Relfe, ich mache eine Schulische Umschulung über die Rentenversicherung. Da ich noch bei meinem Arbeitgeber angestellt bin das Arbeitsverhältniss nur ruht stehen mir 2 Jahre zu. Habe eben mit der Gewerkschaft gesprochen die sagen auch das es mir zusteht.

M
Moreno

12.05.2022 um 23:01 Uhr

Dann sagst Du einfach der Gewerkschaft sie soll das Geld für Dich einklagen ich bin auch der Ansicht, dass er Dir zusteht!

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