Erstellt am 13.01.2016 um 15:25 Uhr von gironimo
Naja - Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag und über die Umschulung gibt es doch bestimmt auch was schriftliches - oder?
Ggf. müsste der AG erst einmal kündigen - und dann muss man sehen, wie die Situation dann ist.
Als BR würde ich jetzt schon einmal versuchen, etwas für die Kollegin zu erreichen.
Erstellt am 13.01.2016 um 16:03 Uhr von Pjöööng
Zitat (Xantippe):
"... rein formal hat sie ja noch ihren Arbeitsvertrag."
Ja, hat sie wohl. Die dort vereinbarte Tätigkeit dürfte dann wohl "Servicekraft" sein? Wenn sie in Zukunft etwas anderes machen möchte, dann muss sie sich mit dem Arbeitgeber darauf einigen.
Erstellt am 14.01.2016 um 07:18 Uhr von Xantippe
Hallo gironimo, hallo Pjöööng,
ich danke euch für die Informationen, so in der Art hatte ich mir das schon gedacht.
Erstellt am 14.01.2016 um 07:21 Uhr von ickederdicke
Zur beruflichen Rehabilitation beziehungsweise „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zählen :
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes,
Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,
.......
Hier kommt es darauf an, was vor Beginn der beruflichen Reha vereinbart wurde, z.B. im Rahmen von BEM.
Die Vorgeschichte ist hier nur insofern erwähnt vom Fragesteller, das die Kollegin freigestellt wurde. Da eine berufliche Reha auch eine berufliche Neuorientierung darstellt, wäre zu hinterfragen, ob damals der AG die Freistellung unter dem Gesichtspunt Weiterbeschäftigung als Bürokauffrau unterstützte.