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Weiterbeschäftigung nach Umschulung

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Xantippe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo meine Lieben, eine Kollegin wurde für 2 Jahre freigestellt um eine Umschulung über die Rentenkasse zu machen, da sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeit nicht mehr machen kann. Arbeitsvertrag als Servicekraft (Kellner) jetzt Umschulung zur Bürokauffrau. Muss der Betrieb sie weiterbeschäftigen, auch wenn eigentlich kein Arbeitsplatz dafür frei ist? Die Umschulung ist in Kürze beendet und rein formal hat sie ja noch ihren Arbeitsvertrag.

Danke für Infos.

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Community-Antworten (4)

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gironimo

13.01.2016 um 16:25 Uhr

Naja - Arbeitsvertrag ist Arbeitsvertrag und über die Umschulung gibt es doch bestimmt auch was schriftliches - oder?

Ggf. müsste der AG erst einmal kündigen - und dann muss man sehen, wie die Situation dann ist.

Als BR würde ich jetzt schon einmal versuchen, etwas für die Kollegin zu erreichen.

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Pjöööng

13.01.2016 um 17:03 Uhr

Zitat (Xantippe): "... rein formal hat sie ja noch ihren Arbeitsvertrag."

Ja, hat sie wohl. Die dort vereinbarte Tätigkeit dürfte dann wohl "Servicekraft" sein? Wenn sie in Zukunft etwas anderes machen möchte, dann muss sie sich mit dem Arbeitgeber darauf einigen.

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Xantippe

14.01.2016 um 08:18 Uhr

Hallo gironimo, hallo Pjöööng, ich danke euch für die Informationen, so in der Art hatte ich mir das schon gedacht.

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ickederdicke

14.01.2016 um 08:21 Uhr

Zur beruflichen Rehabilitation beziehungsweise „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ zählen : Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung, .......

Hier kommt es darauf an, was vor Beginn der beruflichen Reha vereinbart wurde, z.B. im Rahmen von BEM. Die Vorgeschichte ist hier nur insofern erwähnt vom Fragesteller, das die Kollegin freigestellt wurde. Da eine berufliche Reha auch eine berufliche Neuorientierung darstellt, wäre zu hinterfragen, ob damals der AG die Freistellung unter dem Gesichtspunt Weiterbeschäftigung als Bürokauffrau unterstützte.

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