Anspruch auf Vollzeitstelle nach Umschulung?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Kollegin (Krankenschwester, Beschäftigung in Vollzeit), hatte einen Arbeitsunfall, von der BG wurde eine Umschulung bezahlt. Die Umschulung ist Ende Juni beendet (Verwaltung etc.). Hat die betroffene Angestellt in dieser neuen Stelle wieder den Anspruch auf eine Vollzeitstelle ????
Ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen !!!
Community-Antworten (1)
15.06.2008 um 00:30 Uhr
mariawandl, meist wird doch eine Verabredung mit der BG getroffen, sprich AG sichert zu, dass er AN nach der Umschulung weiterbeschäftigt. Was wurde denn da verabredet?
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