Erstellt am 21.09.2012 um 08:29 Uhr von gironimo
Ich gehe davon aus, dass die Tätigkeit in der Tarifkommission keine Arbeit im Sinne des ArbZG ist; Ruhezeiten also nicht Sache des Arbeitgebers sind. Darum muss der AG auch nicht Zeiten vor der eigentlichen Sitzung freistellen.
Wenn der Tarif die Freistellung von der Arbeit für die eigentliche Kommissionssitzung vorsieht, solltest Du Dich mit Deiner Frage an die Gewerkschaft wenden; vielleicht gibt es zum Tarif noch Protokollanhänge, die einen Anspruch auf Freistellung für Ruhezeiten beinhalten.