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Freistellung Tarifkomission

R
Rafael
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitgied der Tarifkomission wird laut Tatifvertrag freigestellt .Die Frage er hat Sonntags Nachtdienst kommt also Montag früh aus der Nacht und hat um 8 Uhr Tarifkommisionssitzung .Muss er dann schon am Sonntag freigestellt werden ?? Er kann ja nicht nach der nachtschicht noch zur Sitzung.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

21.09.2012 um 10:29 Uhr

Ich gehe davon aus, dass die Tätigkeit in der Tarifkommission keine Arbeit im Sinne des ArbZG ist; Ruhezeiten also nicht Sache des Arbeitgebers sind. Darum muss der AG auch nicht Zeiten vor der eigentlichen Sitzung freistellen.

Wenn der Tarif die Freistellung von der Arbeit für die eigentliche Kommissionssitzung vorsieht, solltest Du Dich mit Deiner Frage an die Gewerkschaft wenden; vielleicht gibt es zum Tarif noch Protokollanhänge, die einen Anspruch auf Freistellung für Ruhezeiten beinhalten.

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