Erstellt am 18.09.2012 um 11:29 Uhr von Lurchi
Zulässig schon. Als BR sollte man sich nur die Frage stellen, ob die MA`in ggf. zum Erscheinen genötigt wurde. Daher sollte man die Zustimmung zur Leistung der Überstunden (Samstagsarbeit) genau prüfen. Ansonsten wäre das lediglich eine Unterbrechung des Erholungsurlaubes. Urlaub muß nicht zusammenhängend gewährt werden.
Erstellt am 18.09.2012 um 11:37 Uhr von Mundwerker
Muß nicht, sollte aber!
Alle relevanten Regelungen zu Urlaubsdauer und Unterbrechung siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Erstellt am 18.09.2012 um 16:38 Uhr von gironimo
Wenn die Regelarbeitszeit Mo-Fr ist, muss der BR zur Änderung der Verteilung der Arbeitszeit gehört werden. Sonst kann ja Sa nicht gearbeitet werden - auch nicht freiwillig.
Ich würde da auch eher dazu neigen die Zustimmung zu verweigern - Urlaub hat auch einen Zweck.
Habt Ihr mit dem Kollegen gesprochen?
Erstellt am 19.09.2012 um 05:54 Uhr von Geronimo
Der Kollege wurde gehört, es war Freiwillig.
Wir haben eine Regelung wegen Samstagarbeit.