W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeiterhöhung so rechtens?

M
Maccat
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben da eine Frage bzgl. Arbeitszeiterhöhung Ausgangssituation: Vor zwei/drei Jahren hat unsere Personalleitung (PL) mit uns über eine Wochenarbeitszeiterhöhung gesprochen, da diese pauschal für den ganzen Betrieb (drei Gesellschaften an einem Standort) gelten sollte. Unsere PL wollte dies über eine BV machen. Dies haben wir abgelehnt mit der Begründung, dass das eine Vertragsänderung ist, die die PL mit jedem einzelnen Mitarbeiter vornehmen muss.  Nun wurde folgendes angekündigt: Die PL wird mit jedem einzelnen diese Vertragsänderung vornehmen, und zwar gekoppelt mit einer Lohnanpassung (für alle in gleicher Höhe) mit dem Hinweis, dass der bestehende Vertrag weiterhin seine Gültigkeit hat und nur dieser Teil der Arbeitszeit verändert wird. Dies auch nur dann, wenn der Mitarbeiter zustimmt. Die, die nicht zustimmen behalten ihren bestehenden Vertrag, sind allerdings nun als Teilzeit mit z.B. 98% eingestuft. Das alles hört sich für uns als BR gut an, lässt aber Zweifel aufkommen. Wenn es "so einfach" ist, warum ist dies nicht schon vor zwei/drei Jahren so gemacht worden? Ist das so Rechtens oder ist da ein Haken dran? Vielen lieben Dank für eure Hilfe und Info schon im Voraus

1.55008

Community-Antworten (8)

G
gironimo

18.09.2012 um 11:38 Uhr

Der BR ist da in der Tat nicht im Boot, da hier der Tarifvorbehalt gilt (§ 77 Abs. 3 BetrVG). Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Auch wenn nicht, wäre dies ein Grund mit der Gewerkschaft kontakt aufzunehmen. Einvernehmlich können Verträge natürlich geändert werden; wenn nicht, bliebe nur die Änderungskündigung. Natürlich sind hier diverse Fallbeispiele im Betrieb möglich. Ihr solltet daher einmal einen Fachanwalt hinzuziehen und die einzelnen Fälle besprechen.

Für den BR stellt sich die Frage, ob bei längeren Arbeitszeiten die BV über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage noch aktuell ist oder eine neue BV zu fordern wäre; oder sich die Verlängerung der Arbeitszeiten überhaupt mit der BV deckt..

L
Lurchi

18.09.2012 um 13:34 Uhr

Da die Änderung der AV für alle gilt (Kollektivrechtlicher Natur ist) sehe ich den BR auf jeden Fall mit im Boot. Wir hatten einen ähnlichen Fall vor 2 Jahren und waren bei der inhaltlichen Ausarbeitung mit dabei - gab jede Menge Strittigkeiten. Sollte es um die Änderung eines AV gehen, wäre das nicht das Thema. Übrigens, Fachanwalt sollte auf jeden Fall dabei sein - was auch der Vorteil einer individuellen Lösung ist. Also der BR sollte das schnellstmöglichst in die Hand nehmen, bevor das aus dem Ruder läuft.

O
ohnewissen

18.09.2012 um 17:48 Uhr

Vorsicht! Wurde bei uns vor einigen Jahren ähnlich gemacht (damals noch ohne BR). Inzwischen ist das Gehalt unter TV, die AZ aber weit drüber...

K
Kölner

18.09.2012 um 18:46 Uhr

@all Ihr wollt doch den Fragesteller nicht mit einem 'das-ist-schon-alles-okay' abspeisen, oder? Hallo? Hier werden FTE zu PTE!

M
Maccat

19.09.2012 um 14:00 Uhr

@all jetzt kenn ich mich leider immer noch nicht aus...wir haben keine TV-Bindung, da wir übertariflich bezahlt werden. Wir können doch da als BR nun nicht wirklich was machen (zumindest war das die Aussage der Gewerkschaft). Ich hab gelesen, dass unser AG das mit der AV in regelmäßigen Abständen machen kann. Weiß irgendwer in welchen Abständen er das machen darf?

@Lurchi unser AG hat hier bereits die verschiedenen Modelle vorgelegt (Vollzeit, Teilzeit unter und über 50% betreffend)...wir sehen hier keine Knackpunkte, das es gleichberechtigt angelegt wurde...

H
Hoppel

20.09.2012 um 00:39 Uhr

@ Kölner

Ein wirklich hilfreicher Beitrag! Vor allem, wenn Anglizismen auch noch abgekürzt werden. Oder meinst Du, FTE / PTE gehören in diesem Forum zum gebräuchlichen Sprachgebrauch? Ich hege Zweifel ...

@ Maccat

Ihr solltet zwingend darauf achten, dass die KollegInnen, die der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht zustimmen, nicht benachteiligt werden. Ich denke z.B. an § 10 TzBfG.

Außerdem ist es kompletter Unsinn, dass keine TV-Bindung besteht, nur weil man übertariflich bezahlt wird. Was steht in den einzelnen Arbeitsverträgen? Wird auf einen TV verwiesen oder nicht? Ist Euer AG Mitglied im AG-Verband (keine OT-Mitgliedschaft)?

Kurzum; greift ein Tarifvertrag oder nicht? Falls ja, beinhaltet dieser Tarifvertrag eine Öffnungsklausel was die wöchentliche Arbeitszeit betrifft? Würde mich zwar wundern, aber nichts ist unmöglich.

K
Kölner

20.09.2012 um 10:32 Uhr

@Hoppel Ich wusste nicht, dass Du da nicht so firm bist. PTE = part time employee FTE = full time employee

Rein arbeitsrechtlich betrachtet, solltest Du dennoch und noch einmal nachdenken, was hier gefragt wurde und was man da als Antwort geben sollte. Stichwort: Aus den bisherigen FTE werden jetzt PTE.

G
gironimo

20.09.2012 um 11:43 Uhr

o.k. Kölner,

was wäre denn aus Deiner Sicht die Problemlösung, die der BR wirkungsvoll vertreten kann?

(Außer intensive Öffentlichkeitsarbeit, also Aufklärung - wozu auch die Gewerkschaft ihr Teil beitragen könnte).

Maccat

ob Ihr tatsächlich tarifgebunden seid, spielt beim § 77 Abs 3 BertVG keine Rolle, da die wöchentliche Arbeitszeit "üblicher Weise" im Tarif geregelt wird.

Ihre Antwort