Wir haben da eine Frage bzgl. Arbeitszeiterhöhung
Ausgangssituation:
Vor zwei/drei Jahren hat unsere Personalleitung (PL) mit uns über eine Wochenarbeitszeiterhöhung gesprochen, da diese pauschal für den ganzen Betrieb (drei Gesellschaften an einem Standort) gelten sollte. Unsere PL wollte dies über eine BV machen. Dies haben wir abgelehnt mit der Begründung, dass das eine Vertragsänderung ist, die die PL mit jedem einzelnen Mitarbeiter vornehmen muss. 
Nun wurde folgendes angekündigt:
Die PL wird mit jedem einzelnen diese Vertragsänderung vornehmen, und zwar gekoppelt mit einer Lohnanpassung (für alle in gleicher Höhe) mit dem Hinweis, dass der bestehende Vertrag weiterhin seine Gültigkeit hat und nur dieser Teil der Arbeitszeit verändert wird. Dies auch nur dann, wenn der Mitarbeiter zustimmt. Die, die nicht zustimmen behalten ihren bestehenden Vertrag, sind allerdings nun als Teilzeit mit z.B. 98% eingestuft.
Das alles hört sich für uns als BR gut an, lässt aber Zweifel aufkommen. Wenn es "so einfach" ist, warum ist dies nicht schon vor zwei/drei Jahren so gemacht worden? Ist das so Rechtens oder ist da ein Haken dran?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe und Info schon im Voraus