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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeiterhöhung - Darf AG einfach so die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich erhöhen ?

S
Steffen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Unser ArbG hat in der letzten Woche begonnen, Änderungsverträge zu verteilen, die die wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf 40 h ohne Änderung der Entlohnung festlegen. Nach Anfrage des BR an die Personalabteilung wurde mitgeteilt, dass dies die gesamte Belegschaft betreffen werde und diese Arbeitszeiterhöhung bis Jahresende abgeschlossen wird. Der BR wurde über diese Änderungen nicht informiert. Ist dies rechtens? Kann der BR etwas dagegen unternehmen? Vielen Dank im voraus. Steffen

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Community-Antworten (2)

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viktor

29.08.2005 um 10:25 Uhr

Der BR kann den Kollegen raten, nicht zu unterschreiben.

Im Übrigen ist der BR bei der Frage der Arbeitszeitänderung nicht im Boot, da hier der Tarifvorbehalt nach § 77 Abs 3 BetrVG gilt. Informieren hätte der AG trotzdem. Er kommt erst wieder ins Spiel, wenn die nunmehr längere Arbeitszeit verteilt werden muß und die bestehende Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ansteht.

Was sagt denn die Gewerkschaft dazu? Oder gibt es keinen Tarif - eine gute Gelegenheit einen einzuführen (zumindest Haustarif)

S
Steffen

29.08.2005 um 11:18 Uhr

Danke Viktor, Wir sind nicht tarifgebunden. Die Gewerkschaft meint ebenfalls, wir sollen den Kollegen raten, nicht zu unterschreiben. Eine BV zur Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage besteht, aber für die 39 h - Woche.

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