Erstellt am 21.07.2008 um 07:25 Uhr von Werner
Moin Dexter,
ich würde es mal hiemit versuchen:
§ 9 TzBfG
Verlängerung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer entgegenstehen.
Erstellt am 21.07.2008 um 09:07 Uhr von carrie
@Werner
Vielleicht ist dieser Link dazu interessant:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung38593.html
Erstellt am 21.07.2008 um 16:39 Uhr von nicoline
@Dexter
ich schicke Dir ein höchst interessantes Urteil, wenn Du das E-Mail Kästchen aktivierst!
Erstellt am 22.07.2008 um 08:16 Uhr von betriebsratten
@nicoline
schicksts mir auch zu?
oder ist der urteilstext auch im www zu finden...dann poste doch bitte sas Aktenzeichen
Erstellt am 10.08.2008 um 12:45 Uhr von Dexter
@nicoline
Kannst Du mir den Link noch mal bitte geben?
Mit der Email klappt es nicht.
Danke!!!