Guten Tag,
wir in unserem Betrieb, haben zur Zeit als Betriebsrat ein größeres Problem. Alle Angestellten in der Firma werden nach BAT bezahlt, nun möchte die Geschäftsleitung in den ab 1.11.06 geltenden TVL überleiten. Eine Überleitung ist unserer Meinung nicht so einfach möglich, da kein MA einen eindeutigen Arbeitsvertrag besitzt der aussagt: wie etwa: „ ... kommt der jeweils geltende BAT zur Anwendung oder es gelten die ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträge......
Nun meine Fragen:
1 Hat schon jemand als Betriebsrat Erfahrung mit einer Überleitung in TVL?
2.Durch eine Überleitung würde auch eine Arbeitszeiterhöhung von 38,5 auf 39,7 anfallen.
Die Gf möchte diese zusätzliche Arbeitszeit am Freitag anhängen. Lt. Aussage GF wäre dies auch ohne Mitbestimmung möglich. Ist dies rechtens?