Überleitung in TVL und Arbeitszeiterhöhung - ohne Mitbestimmung?
Guten Tag, wir in unserem Betrieb, haben zur Zeit als Betriebsrat ein größeres Problem. Alle Angestellten in der Firma werden nach BAT bezahlt, nun möchte die Geschäftsleitung in den ab 1.11.06 geltenden TVL überleiten. Eine Überleitung ist unserer Meinung nicht so einfach möglich, da kein MA einen eindeutigen Arbeitsvertrag besitzt der aussagt: wie etwa: „ ... kommt der jeweils geltende BAT zur Anwendung oder es gelten die ergänzenden oder ersetzenden Tarifverträge...... Nun meine Fragen: 1 Hat schon jemand als Betriebsrat Erfahrung mit einer Überleitung in TVL? 2.Durch eine Überleitung würde auch eine Arbeitszeiterhöhung von 38,5 auf 39,7 anfallen. Die Gf möchte diese zusätzliche Arbeitszeit am Freitag anhängen. Lt. Aussage GF wäre dies auch ohne Mitbestimmung möglich. Ist dies rechtens?
Community-Antworten (5)
24.11.2006 um 13:03 Uhr
Hallo Flinky
- Was sagen denn die nicht "eindeutigen Arbeitsverträge" über einen TV aus?
- Seid ihr überhaupt in irgendeiner Tarifbindung?
24.11.2006 um 16:41 Uhr
Die ist ja das Problem. Wir sind nicht tarifgebunden, die Bezahlung ect. erfolgt in Anlehnung an den BAT. Nach unserer Info, fehlen die oben Aufgeführten Zusätze in den Arbeitsverträgen. Unser Problem ist nun das der AG mit allen Mitteln überleiten möchte und wir als neuer BR unsicher sind , wie wir uns verhalten sollen.
24.11.2006 um 17:28 Uhr
Flinky, Anlehnung an einen anderen TV=Änderungskündigung=MBR personelle Einzelmaßnahmen
wenn die Verträge eine Überleitung zulassen=Überleitung=MBR bei Eingruppierung bzw. Umgruppierung.
Ist jetzt so meine Einschätzung, ohne die näheren Umstände zu kennen.
Seid ihr einigermaßen gewerkschaftlich organisiert? - Dann wäre es vielleicht möglich, den AG zu Tarifverhandlungen zu bewegen.
24.11.2006 um 19:57 Uhr
@Anker53 Das AG in Frankfurt hat erst in diesem Jahr geurteilt das die Überführung eines tarifgebundenen AV in einen ablösenden, neuen TV NICHT dem MBR unterliegt.
@Flinky Bei all den netten Ideen: Es gilt der TV und wir sind im Individualrecht.
25.11.2006 um 18:23 Uhr
@Kölner,
ich bin da anderer Meinung. Es besteht hier offensichtlich keine Tarifbindung, deshalb hat man Einzelvertraglich Teile des BAT aufgenommen. Diese einzelnen sollen nun geändert werden und es soll ein neuer TV angewendet werden, ohne dass eine Tarifbindung entsteht. das ist meiner Meinung nach Änderungskündigung. Das von dir zitierte Urteil habe ich n o c h nicht gelesen. Ich widerspreche dem auch nicht. Wenn ein bestehender TV durch einen neuen abgelöst wird hat hier der BR nichts mitzubestimmen. Die MBR greifen aber sehrwohl, wenn es darum geht, wie der einzelne MA nach dem neuen TV eingruppiert und eingestuft werden. Dies gilt meiner Meinung nach auch und gerade beim TVÖD, trotz Überleitungs-TV. Interessante Diskussion, die jetzt aber der oder dem armen Flinky nicht viel hilft.
P.S. AZ AG Frankfurt?
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