Vor einigen Tagen stellte ich bereits folgende Frage mit dem Ergebnis, dass es hieß hierzu ist eine Änderungskündigung notwendig. Nun las ich, das das Weisungsrecht d. AG nach GewO ausreichend ist, da es um die Veränderung der Zeit geht.(wenn ja mit oder ohne BR)
Unsere GF plant bei einem Teilzeitmitarbeiter die Stundenverteilung zu ändern. Der MA arbeitet 19h/Wo. verteilt von Mo.-Do. Nun möchte unser Chef, dass der MA bei gleicher Stundenzahl von Mo.-Fr. arbeitet. Dies allerdings möchte der MA nur bei gleichzeitiger Anhebung der Std.zahl. Nun meine Frage: Kann die GF den MA zur Änderung der Arb.Zeiten (Verteilung) zwingen? Und in wie weit ist das MBR des BR berührt oder fällt dies unter Individualrecht? Müsste der MA den Klageweg beschreiten oder lehnt der BR die Änderung einfach ab?
Im neuen Arbeitsvertrag steht keine Arbeitszeit, der alte Arbeitsvertrag war mündlich geregelt, dass der MA von Mo-Do arbeitet.