Hallo, ich habe mal eine Frage zur Änderungskündigung. Die Kollegin ist seit 1992 in unserem Unternehmen angestellt mit einem Tarif-Arbeitsvertrag. Seit 2001 hat sie einen AT-Vertrag. Nun soll sie, weil Arbeitsbereiche konzentriert werden sollen an einen anderen Arbeitsort versetzt werden. Mir liegt diese Änderungskündigung zur Erklärung vor. Darin steht, sie hätte nur eine 3-monatige Kündigungsfrist und obwohl unser Standort, an dem sie zur Zeit arbeitet nicht geschlossen wird, soll sie nach Berlin versetzt werden. Nun meine Frage(n), erstens hat sie trotzt der AT-Verienbarung/tarifliche festgesetzten Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht laut Günstigerregelung 6 Monate und ist eine "Konzentration" von Arbeitsbereichen an ausgwählten Standorten eine ausreichende Begründung sein für die Änderungskündigung, vor allem da auch andere Kollegen an ihren Standorten verbleiben dürfen? Hintergrund für eine Zusammenlegung ist die Aufteilung in einzelne "Arbeitsgruppen" mit speziellen Aufgabengebieten. Nun möchte der Arbeitgeber die Aufgabengebiete an bestimmte Standorte konzentrieren. An unserem Standort gibt es keine weiteren Mitarbeiter für die Arbeitsgruppe der zu kündigenden (Änderungskündigung) Mitarbeiterin, wohl aber an weiteren anderen Standorten, die keine Änderungskündigung erhalten oder erhalten haben.
Danke Anita