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Änderungskündigung Standortwechsel und Kündigungsfrist

B
BetriebsratDD
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe mal eine Frage zur Änderungskündigung. Die Kollegin ist seit 1992 in unserem Unternehmen angestellt mit einem Tarif-Arbeitsvertrag. Seit 2001 hat sie einen AT-Vertrag. Nun soll sie, weil Arbeitsbereiche konzentriert werden sollen an einen anderen Arbeitsort versetzt werden. Mir liegt diese Änderungskündigung zur Erklärung vor. Darin steht, sie hätte nur eine 3-monatige Kündigungsfrist und obwohl unser Standort, an dem sie zur Zeit arbeitet nicht geschlossen wird, soll sie nach Berlin versetzt werden. Nun meine Frage(n), erstens hat sie trotzt der AT-Verienbarung/tarifliche festgesetzten Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht laut Günstigerregelung 6 Monate und ist eine "Konzentration" von Arbeitsbereichen an ausgwählten Standorten eine ausreichende Begründung sein für die Änderungskündigung, vor allem da auch andere Kollegen an ihren Standorten verbleiben dürfen? Hintergrund für eine Zusammenlegung ist die Aufteilung in einzelne "Arbeitsgruppen" mit speziellen Aufgabengebieten. Nun möchte der Arbeitgeber die Aufgabengebiete an bestimmte Standorte konzentrieren. An unserem Standort gibt es keine weiteren Mitarbeiter für die Arbeitsgruppe der zu kündigenden (Änderungskündigung) Mitarbeiterin, wohl aber an weiteren anderen Standorten, die keine Änderungskündigung erhalten oder erhalten haben. Danke Anita

2.01001

Community-Antworten (1)

F
Forentroll

21.04.2011 um 13:09 Uhr

Hallo Anita,

wenn im Arbeitsvertrag für beide Seiten die Kündigungsfrist verkürzt ist. Gilt diese da gibt es keine "Günstigerregelung." Sollte die Frist einseitig für den AN verkürzt worden sein gilt sie nicht. Leider schreibst du nicht, ob die anderen Kolleginnen und Kollegen die gleichen Tätigkeiten oder andere Tätigkeiten machen oder machen können.

Siehe mal bei www.hensche.de nach. Da gibt es genug Infos zum Thema Änderungskündigung.

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