Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgeber?
Wir gehören dem Tarifvertrag an und haben eine BV, die die Arbeitszeit regelt.
In dieser BV steht, dass die Kernzeit von 09:00 - 15:00 Uhr tgl. ist.
Die Gleitzeit ist zwischen 07:00 - 18:00 Uhr.
In einer Abteilung sind 2 Damen, die die Zeit zwischen 08:00 und 17:00 Uhr abdecken sollen.
Meine Frag ist jetzt: Unterliegt dieses Änderung / Aufhebung der BV für die beiden Damen dem Weisungsrecht des AG oder kann der Betriebsrat diese Regelung stoppen?

Rückfragen jederzeit gerne.

Danke