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Weisungsrecht des AG bei Arbeitszeit

T
tempting
Jan 2018 bearbeitet

Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgeber? Wir gehören dem Tarifvertrag an und haben eine BV, die die Arbeitszeit regelt. In dieser BV steht, dass die Kernzeit von 09:00 - 15:00 Uhr tgl. ist. Die Gleitzeit ist zwischen 07:00 - 18:00 Uhr. In einer Abteilung sind 2 Damen, die die Zeit zwischen 08:00 und 17:00 Uhr abdecken sollen. Meine Frag ist jetzt: Unterliegt dieses Änderung / Aufhebung der BV für die beiden Damen dem Weisungsrecht des AG oder kann der Betriebsrat diese Regelung stoppen?

Rückfragen jederzeit gerne.

Danke

1.16001

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

13.04.2011 um 15:43 Uhr

Nein, AG müsste mit BR die BV ändern wenn diese keine Öffnungsklauseln für das Ansinnen des AG hat. Direktionsrecht reicht hier nicht. Macht dem Ag klar, dass ihr ggf. auch volle Einhaltung der BV klagen werdet.

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