Erstellt am 12.09.2012 um 09:57 Uhr von gironimo
Die Mitarbeiterin hat andere Mitarbeiterinnen die andere Mitarbeiter anleiten ????? Ich versteh nicht ganz.
Mit dem AGG hat es jedenfalls nichts zu tun
Erstellt am 12.09.2012 um 09:57 Uhr von MonaLisa
@Edmond,
ne, mit dem AGG kannst du nicht winken, ausser einer der Gründe trifft zudem noch auf die Kollegin zu.
§ 1 Ziel des Gesetzes:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Erstellt am 12.09.2012 um 10:15 Uhr von rechtbekommen
Ein BRM sollte/ muesste eigentlich das AGG und dessen Anwendbarkeit kennen. Denn wie sollen / wollen sie es sonst auch im Sinne des § 80 BetrVG fuer die AN anwenden.
Erstellt am 12.09.2012 um 10:20 Uhr von MonaLisa
vermutlich gibt es bei Edmond keinen BR...........
Erstellt am 12.09.2012 um 20:36 Uhr von poiuz
MA A hat einen Untergebenen, MA B hat derer zwei.
Jetzt fragt sich MA A ob sie das gleiche Gehalt kriegen soll wie MA B ... Warum? MA B hat doch einen Arbeiter mehr?