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gleiche Entlohnung?

E
Edmond
Jan 2018 bearbeitet

eine MA leitet eine Cafeteria in einem Studentenwerk. Sie hat eine MA, in anderen Cafetrias wo die Verantwortlichen 2 und mehr MA zu betreuen haben bekommen sie mehr Entgeld. Trifft hier der AGG zu?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

12.09.2012 um 11:57 Uhr

Die Mitarbeiterin hat andere Mitarbeiterinnen die andere Mitarbeiter anleiten ????? Ich versteh nicht ganz.

Mit dem AGG hat es jedenfalls nichts zu tun

M
monalisa

12.09.2012 um 11:57 Uhr

@Edmond, ne, mit dem AGG kannst du nicht winken, ausser einer der Gründe trifft zudem noch auf die Kollegin zu.

§ 1 Ziel des Gesetzes: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

R
rechtbekommen

12.09.2012 um 12:15 Uhr

Ein BRM sollte/ muesste eigentlich das AGG und dessen Anwendbarkeit kennen. Denn wie sollen / wollen sie es sonst auch im Sinne des § 80 BetrVG fuer die AN anwenden.

M
monalisa

12.09.2012 um 12:20 Uhr

vermutlich gibt es bei Edmond keinen BR...........

P
poiuz

12.09.2012 um 22:36 Uhr

MA A hat einen Untergebenen, MA B hat derer zwei.

Jetzt fragt sich MA A ob sie das gleiche Gehalt kriegen soll wie MA B ... Warum? MA B hat doch einen Arbeiter mehr?

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