Hallo zusammen, die § 37 und 78 BetrVG regeln ein Benachteiligungsverbot gegen BR-Mitglieder. Wie ich erfahren habe, werde ich im Vergleich zu den meisten anderen Kollegen in meiner Abteilung hinsichtlich der Entlohnung deutlich schlechter gestellt, obwohl die zu verrichtende kaufmännische Tätigkeit aller Mitarbeiter dieser Abteilung exakt die gleiche ist. Könnte der ArbG mit dem Argument kommen, daß mir ein kaufmännischer Abschluß fehlt? Und würde mir in diesem Falle meine 10-jährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet dann auch nicht weiter helfen?
Vielen Dank, Stefan.