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Entlohnung BR-Mitglied?

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Stefan1010
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, die § 37 und 78 BetrVG regeln ein Benachteiligungsverbot gegen BR-Mitglieder. Wie ich erfahren habe, werde ich im Vergleich zu den meisten anderen Kollegen in meiner Abteilung hinsichtlich der Entlohnung deutlich schlechter gestellt, obwohl die zu verrichtende kaufmännische Tätigkeit aller Mitarbeiter dieser Abteilung exakt die gleiche ist. Könnte der ArbG mit dem Argument kommen, daß mir ein kaufmännischer Abschluß fehlt? Und würde mir in diesem Falle meine 10-jährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet dann auch nicht weiter helfen? Vielen Dank, Stefan.

4.81208

Community-Antworten (8)

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Immie

27.01.2008 um 10:54 Uhr

@Stefan1010 Hast du denn vor deiner BR Tätigkeit mehr verdient? Oder haben deine Kollegen wärend deiner BR Zeit Lohnerhöhungen bekommen, die du nicht erhalten hast? Hast du einen Kollegen der auch keinen kaufmännischen Abschluss hat, und mehr bekommt?

S
Stefan1010

27.01.2008 um 11:10 Uhr

Hallo Immi, Vielen Dank für Deine Antwort. Zu Deinen Fragen: Ich bin in diese Abteilung versetzt worden, als ich bereits BR-Mitglied war. Lohnerhöhungen gab es keine. Und ja! Es gibt auch eine gerade kürzlich neu in die Abteilung versetzte Kollegin, welche deutlcih mehr Geld bei gleicher Arbeit bekommt und keine kaufmännische Ausbildung hat. Im Vergleich mit dieser Kollegin bin ich sogar besser qualifiziert. Dieses "Mehr" an Geld wird vom ArbG allerdings als freiwillige Zulage definiert. Gruß, Stefan.

I
Immie

27.01.2008 um 11:31 Uhr

@Stefan1010 Das mit der "wirtschaftlichen Absicherung" finde ich schon kompliziert:-( Also so wie ich das verstehe, ist für den Vergleich erst mal der Zeitpunkt der Wahl maßgebend. Ich weiss nicht ob dann deine neue Kollegin für dich ausschlaggebend ist. Wenn ja, kann dein AG sich allerdings nicht hinter der freiwilligen Zulage vertecken. Wichtig scheint auch zu sein, warum du versetzt wurdest. Wenn das ganze wegen deiner BR Tätigkeit war , ist wohl der Vergleich mit deinen alten Kollegen ausschlaggebend.

Hm,aber es gibt hier Menschen mit mehr Erfahrung und Wissen... Die helfen bestimmt:-)

I
Immie

27.01.2008 um 21:03 Uhr

@Stefan1010 Da fällt mir noch ein... Tarif? Oder vielleicht eine Vergütungsordnung? Überhaupt irgendeine Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung?

DAH
Der alte Heini

27.01.2008 um 21:17 Uhr

Du solltest den AG auffordern, das Du eine entsprechende Gehaltsangleichung bekommst. Verweigert der AG die Angleichung bleibt nur noch der Weg zum ArbG. Das Gehalt der neu eingestellte Kollegin und die exakte gleiche Tätigkeit mit den anderen Kollegen sollte deine Klage erfolgreich begründen.

K
Kölner

27.01.2008 um 21:28 Uhr

@Der alte Heini ...aber bei einer Gehaltsverteilung wie hier beschrieben (Zulagen!) sehe ich ein wenig schwarz!

DAH
Der alte Heini

27.01.2008 um 21:48 Uhr

Ich sehe da nicht schwarz, im Gegenteil. Zumindest die neu eingestellte Kollegin öffnet Stefan1010 die Tür für eine erfolgreiche Klage und das auch für die freiwillig gezahlte Zulage.

Ich kann Stefan1010 nur empfehlen seine Ansprüche auch mit der Hilfe des ArbG einzufordern.

DAH
Der alte Heini

27.01.2008 um 22:49 Uhr

Stefan1010 vielleicht hilft nachstehender Link weiter:

www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_031

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