Erstellt am 27.01.2008 um 09:54 Uhr von Immie
@Stefan1010
Hast du denn vor deiner BR Tätigkeit mehr verdient?
Oder haben deine Kollegen wärend deiner BR Zeit Lohnerhöhungen bekommen,
die du nicht erhalten hast?
Hast du einen Kollegen der auch keinen kaufmännischen Abschluss hat,
und mehr bekommt?
Erstellt am 27.01.2008 um 10:10 Uhr von Stefan1010
Hallo Immi,
Vielen Dank für Deine Antwort. Zu Deinen Fragen:
Ich bin in diese Abteilung versetzt worden, als ich bereits BR-Mitglied war. Lohnerhöhungen gab es keine. Und ja! Es gibt auch eine gerade kürzlich neu in die Abteilung versetzte Kollegin, welche deutlcih mehr Geld bei gleicher Arbeit bekommt und keine kaufmännische Ausbildung hat. Im Vergleich mit dieser Kollegin bin ich sogar besser qualifiziert. Dieses "Mehr" an Geld wird vom ArbG allerdings als freiwillige Zulage definiert.
Gruß, Stefan.
Erstellt am 27.01.2008 um 10:31 Uhr von Immie
@Stefan1010
Das mit der "wirtschaftlichen Absicherung" finde ich schon kompliziert:-(
Also so wie ich das verstehe, ist für den Vergleich erst mal der Zeitpunkt der Wahl
maßgebend.
Ich weiss nicht ob dann deine neue Kollegin für dich ausschlaggebend ist.
Wenn ja, kann dein AG sich allerdings nicht hinter der freiwilligen Zulage vertecken.
Wichtig scheint auch zu sein, warum du versetzt wurdest.
Wenn das ganze wegen deiner BR Tätigkeit war , ist wohl der Vergleich mit deinen alten Kollegen ausschlaggebend.
Hm,aber es gibt hier Menschen mit mehr Erfahrung und Wissen...
Die helfen bestimmt:-)
Erstellt am 27.01.2008 um 20:03 Uhr von Immie
@Stefan1010
Da fällt mir noch ein...
Tarif? Oder vielleicht eine Vergütungsordnung?
Überhaupt irgendeine Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung?
Erstellt am 27.01.2008 um 20:17 Uhr von Der alte Heini
Du solltest den AG auffordern, das Du eine entsprechende Gehaltsangleichung bekommst. Verweigert der AG die Angleichung bleibt nur noch der Weg zum ArbG.
Das Gehalt der neu eingestellte Kollegin und die exakte gleiche Tätigkeit mit den anderen Kollegen sollte deine Klage erfolgreich begründen.
Erstellt am 27.01.2008 um 20:28 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
...aber bei einer Gehaltsverteilung wie hier beschrieben (Zulagen!) sehe ich ein wenig schwarz!
Erstellt am 27.01.2008 um 20:48 Uhr von Der alte Heini
Ich sehe da nicht schwarz, im Gegenteil.
Zumindest die neu eingestellte Kollegin öffnet Stefan1010
die Tür für eine erfolgreiche Klage und das auch für die freiwillig gezahlte Zulage.
Ich kann Stefan1010 nur empfehlen seine Ansprüche auch mit der Hilfe des ArbG einzufordern.
Erstellt am 27.01.2008 um 21:49 Uhr von Der alte Heini
Stefan1010
vielleicht hilft nachstehender Link weiter:
www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2005_031