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Stundenverteilung Teilzeit-Mitarbeiter Direktionsrecht?

L
Lurchi
Nov 2016 bearbeitet

Unsere GF plant bei einem Teilzeitmitarbeiter die Stundenverteilung zu ändern. Der MA arbeitet 19h/Wo. verteilt von Mo.-Do. Nun möchte unser Chef, dass der MA bei gleicher Stundenzahl von Mo.-Fr. arbeitet. Dies allerdings möchte der MA nur bei gleichzeitiger Anhebung der Std.zahl. Nun meine Frage: Kann die GF den MA zur Änderung der Arb.Zeiten (Verteilung) zwingen? Und in wie weit ist das MBR des BR berührt oder fällt dies unter Individualrecht? Müsste der MA den Klageweg beschreiten oder lehnt der BR die Änderung einfach ab? Vielen Dank für die Antworten.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

11.09.2012 um 11:22 Uhr

Das kann der Chef meiner Meinung nach nicht. Vertrag ist Vertrag und da gibt es Änderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen. (oder ggf. über eine Änderungskündigung)

Nach dem TzBfG kommt es ja hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit zu Gesprächen, die zur Einigung führen. Wenn beide Seiten sich auf eine Verteilung verständigt haben, ist dies dann Gegenstand des Teilzeitvertrages (der ggf. als Ergänzung zum bisherigen Vertrag anzusehen ist)

Der BR ist dann außen vor, wenn die Verteilung der Arbeitszeit in die Zeitrahmen der BV zur Arbeitszeit passen. Aber natürlich kann der AN den BR zur Unterstützung seiner Angelegenheit Hilfe suchend hinzuziehen.

A
Angie

11.09.2012 um 11:32 Uhr

Hallo Lurchi, es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag angegeben ist, wenn die Stundenzahl und die Tage genau definiert sind, kann der AG nur mit einer Änderungskündigung etwas ändern. Hier muss der BR angehört werden. Der Mitarbeiter kann die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und muss dann vor dem Arbeitsgricht Klage innerhalb von 3 Wochen erheben. Der Mitarbeiter sollte gleichzeitig einen Antrag auf Erhöhung der Arbeitszeit nach TzBfG § 9 stellen. Sollte sich auch das Arbeitsvolumen erhöhen (könnt Ihr ja abschätzen) muss dann die Arbeitszeit erhöht werden, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer Teilzeitbeschäftigter AN entgegenstehen. LG Angie

L
Lurchi

11.09.2012 um 11:37 Uhr

Danke bis hierher schon mal. Einen Arbeitsvertrag zur Teilzeit gibt es nicht, ist damals (nach Elternzeit) so gemacht worden(mündl.). Und sowohl GL swie auch AN haben uns hilfesuchend hinzugezogen. Wir haben der GF gegenüber bereits im 1. Gespräch geäußert, dass hierzu dringende betriebliche Gründe nötig seien und dies eine schwer zu nehmende Hürde sei. Aber das mit der Anhörung zur Änderungskündigung klingt doch schon recht viel versprechend. Vielen Dank.

G
gironimo

11.09.2012 um 11:41 Uhr

auch mündlich kommen Verträge zu stande. Und wenn die Verteilung der Arbeitszeit unstrittig Mo - Do war, ist es das.

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