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Lesezugriff auf die Urlaubsliste

B
berndf
Jan 2018 bearbeitet

Seit Wochen bemühe ich mich als Betriebsratmitglied und Schwerbehindertenvertreter einen Lesezugriff auf die Urlaubsliste zu bekommen. Einblick hat die GL, Meister und 2 Betriebsratmitglieder, wobei der eine seit monate Krank ist.Und das eine BRM ist im anderen Betriebsteil über die Strasse. Es gibt keine BV über die Urlaubsplanung. Man verspricht zwar seit Wochen den Lesezugriff auf die Urlaubsliste, aber es passiert nichts. Auch der Hinweis:( § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ) bringt nichts. Was tun ????

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

10.09.2012 um 15:35 Uhr

@berndf Räusper Einen Beschluss fassen und den AG mit Fristsetzung drohen, dass man sich sonst einen Anwalt zur Wahrung der Interessen des BR nehmen muss? Räusper-Ende

G
gironimo

10.09.2012 um 20:15 Uhr

Als Schwerbehindertenvertreter hast Du ja eigene Rechte, die Du auch ggf. rechtlich durchsetzten musst. Also berufst Du Dich auf § 95 SGB IX

R
rkoch

11.09.2012 um 10:41 Uhr

Einen Beschluss fassen und den AG mit Fristsetzung drohen, dass man sich sonst einen Anwalt zur Wahrung der Interessen des BR nehmen muss?

auch Räusper

Der BR HAT bereits Lesezugriff (2 BRM, von denen einer langzeitkrank ist). Wäre es da nicht sinnvoller, einen BR-Account für das System zu bekommen, zu dem alle BRM das Passwort kennen? Oder einfach als BRM das eine anwesende BRM mit Lesezugriff bitten die Liste auszudrucken oder einfach mal zu öffnen, anstatt scharf zu schießen? Das man dazu "in den anderen Betriebsteil über die Straße" gehen muss bzw. darauf warten muss das man sich mal in einer BR-Sitzung trifft sollte doch kein Hinderniss sein, oder?

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