Streichung des Urlaubs 1 Woche vor Reiseantritt - ist der Zeitpunkt einklagbar?
Ich habe 1 Woche vor meinen im Urlaubsplan festgelegten Urlaub erfahren, dass mein AG aus betriebsbedingten Gründen mich aus der Urlaubsplanung gestrichen hat. Ich habe vor, da ich AN mit schulpflichtigen Kind ein Anspruch auf die Ferienzeit habe, ein gerichtliches Eilverfahren anzustreben, denn ich freue mich schon das ganze Jahr auf die gebuchte Italienreise. Mein Urlaub hatte ich schon im Dez. des Vorjahres in die Urlaubsliste eingetragen, so dass der AG genug Zeit hatt, sich darauf ein zustellen. Wie sehen meine Chancen aus?
Community-Antworten (1)
26.09.2005 um 16:25 Uhr
Hallo Frank Du hast gute Chancen deinen Urlaub zu bekomme, wenn du deinen Urlaub genehmigt hattest. Wie es bei euch geregelt ist weiß ich nicht bei uns muss der Urlaub schriftlich genehmingt sein. Wenn es bei euch reicht, dass ihr euch in den Urlaubsplan einschreibt, dann ist es ok. Warum sprichst du nicht mit deinem AG und gibst ihm die Rechnung für deinen entgangenen gebuchten Urlaub, wenns es ans zahlen geht lenken AG schnell noch mal ein. Wenn ihr einen BR habt dann wende dich ganz schnell an den, denn der kann dir beim Durchsetzen deiner Urlaubsansprüche helfen.Lass dich nicht einschüchtern, denn so kurzfristig kann man einen Urlaub nicht einseitig absagen. Gruß Biggy
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